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  • Hintergrund • 3-Stufen-Tests für Telemedien

  • Chance, Unabhängigkeit unter Beweis zu stellen

 erstellt am 16.10.2009 von Marc Hankmann

Anfang Juni 2009 begannen die ARD-Anstalten und das ZDF mit den Ausschreibungen diverser 3-Stufen-Tests für öffentlichrechtliche Telemedien. Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) will es, dass sämtliche Telemedien, angefangen von den Websites der einzelnen Fernsehprogramme über die elektronischen Programmführer bis hin zum Teletext, dem Test unterzogen werden.

 
 

Bereits Anfang des Jahres 2009 bezeichnete Tobias Schmid, Leiter Medienpolitik bei RTL und Vizepräsident Fernsehen und Multimedia im Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), auf der Euroforum-Konferenz "Die Zukunft der Kabel-TV-Netze" in Köln diese Massenprüfung als "Test-Tsunami". Er sparte keinesfalls mit Kritik. Kritik, die nun auch von den Landesmedienanstalten aufgenommen wurde. Die Öffentlich-Rechtlichen stöhnten bereits vor den ersten Testläufen beim NDR und MDR über den bürokratischen Aufwand und die dadurch entstehenden Kosten für die Durchführung des 3-Stufen-Tests. Ob ARD und ZDF ebensolche verheerenden Auswirkungen drohen wie
bei einem Tsunami, liegt in den Händen der Rundfunk- und Fernsehräte.
Internetauftritt der Tagesschau der ARD
Bild: Auerbach Verlag

Davon auszugehen ist allerdings nicht, wurden doch bereits die "Test-Tests " für die Mediathek des NDR und die MDR-Angebote Kika Plus und Kikanichen.de ohne große Beanstandungen seitens der Rundfunkräte durchgewinkt. Sehr zur Verärgerung der Privaten, die einerseits kritisierten, dass ihnen kaum Zeit eingeräumt wurde, um ausführlich Stellung zu den neuen Telemedien zu nehmen, andererseits den Öffentlich-Rechtlichen nicht jedes Detail ihrer Telemedien preisgeben wollten, da niemand wisse, wie mit Geschäftsgeheimnissen umgegangen werde, so die Argumentation.
 
Derweil jammern ARD und ZDF als Anwälte des GEZ-Zahlers darüber, dass sie wegen der Negativliste Spiele oder Tarifrechner aus ihren Telemedien entfernen müssen. "Es geht nicht um den Anspruch, eine Enzyklopädie des Wissens zu sein. Aber es schmerzt nicht nur uns, sondern auch die Nutzer, die – ganz untypisch für das Internet – künftig wohl häufiger bei ihrer Suche erfolglos bleiben ", skizziert ARD-Vorsitzender Peter Boudgoust eine inhaltsleere Internetwüste. Eine Google-Suche mit dem Wort Tarifrechner zeigt jedoch das Gegenteil – auch ohne Link zur ARD.

Enger Zeitrahmen

Mediathek des Norddeutschen Rundfunks (NDR)
Bild: Auerbach Verlag

Die Kritik der Privatsender wird auch weiterhin Bestand haben. Eine Steilvorlage liefert hierbei der NDR. Die Norddeutschen sind schnell. Bereits vierzehn Tage vor Inkrafttreten des 12. RÄStV haben sie Dritte aufgefordert, zu den vom NDR durchzuführenden 3-Stufen- Tests – es handelt sich um NDR.de, den NDR-Teletext sowie tagesschau.de und einsextra.de – Stellungnahmen abzugeben. Einsendeschluss war der 2. Juni, ein Tag nach Inkrafttreten des RÄStV. Laut § 11 des RÄStV müssen jedoch sechs Wochen gewährt werden.
 
Andere ARD-Anstalten sind sogar großzügig und räumen acht Wochen Zeit für eine Stellungnahme zum jeweiligen ARD-Telemediendienst ein. Dieser Zeitraum steht bei den 3-Stufen-Tests des ZDF ebenfalls zur Verfügung. Die Mainzer prüfen neben den eigenen Telemedien auch die Gemeinschaftsangebote von 3 Sat und Phoenix. In einem Jahr sollen die 3-Stufen-Tests abgeschlossen sein – bis Ende August 2010 müssen alle Tests beendet sein.

Die Informationen in diesem Artikel basieren auf sorgfältiger Recherche und geben den Sachstand zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung wieder. Spätere Entwicklungen oder Updates sind aus diesem Grund unter Umständen nicht berücksichtigt. Für Hinweise auf möglicherweise überholte Informationen sind wir dankbar.
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