5G: Grüne kritisieren Ungleichbehandlung von Straße und Schiene

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Beim Ausbau des schnellen mobilen Internets beklagen die Grünen eine Benachteiligung von Bahnstrecken gegenüber Straßen.

Denn Pflicht ist die Versorgung mit einer Download-Geschwindigkeit von 100 Megabit pro Sekunde bis Ende 2022 nur auf Bahnabschnitten mit mehr als 2000 Fahrgästen pro Tag. Das betreffe etwa die Hälfte des 40 000 Kilometer langen Bahnnetzes, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage von Grünen-Politiker Cem Özdemir, der dem Verkehrsausschuss des Bundestags vorsitzt. Alle übrigen Schienenwege müssen bis Ende 2024 mit 50 Megabit versorgt werden. Bei Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen ist die Auslastung egal.

Özdemir kritisierte einen „unfairen Wettbewerb“ zwischen Schiene und Straße. Die Vergaberegeln hatte die Bundesnetzagentur Ende November beschlossen. Autobahnen und wichtige Bundesstraßen sollen bis Ende 2022 mit 100 Megabit versorgt sein, alle anderen Bundesstraßen bis Ende 2024. Entlang von Landes- und Staatsstraßen soll man bis Ende 2024 mit 50 Megabit pro Sekunde ins Netz gehen können.


„Wer will, dass mehr Menschen mit der Bahn fahren und Güter auf die Schiene kommen, muss endlich für fairen Wettbewerb sorgen zwischen Straße und Schiene“, sagte Özdemir der Deutschen Presse-Agentur. Es sei „absolut richtig“, das gesamte Fernstraßennetz mit schnellem Mobilfunk auszustatten. „Aber wieso soll das nicht auch für die Schiene gelten?“[dpa]

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3 Kommentare im Forum

  1. Für Landstrassen sind doch auch nur 50 MBit/s gefordert. Und Bundesstrassen werden wohl alle mehr als 2000 Insassen haben.
  2. Bei Straßen gibt es Fahrzeuge, da wird nicht nach Insassen gezählt. Insassen werden bei Zügen gezählt. Die Vorschrift 50 oder 100 Mbit/s pro Straße oder Schienentrasse bezieht sich nicht explizit auf 5G; die Anbieter können die Versorgung auch mit 4G / LTE realisieren; wobei die 10 ms Latenz mit LTE auf Bundesstraßen mit 4G schwieriger umzusetzen sind als mit 5G. Den Mobilfunk-Netzbetreibern ist es allerdings nicht verboten die Straßen u. Schienenwege mit der Nutzung der 700 u. 800 MHz Frequenzen zu versorgen.
  3. Irgendwie muss man ja Bahnstrecken als "relevant" definieren – zum einen macht bei der Bahn gerade der Nahverkehr die Masse (ein "Sardinenzug" ist nicht weit von 2000 Fahrgästen weg), zum anderen gibt es keine expliziten "Fernstrecken". Fernverkehr ist, wo Fernzüge fahren – das wechselt aber…
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