ARD: Es gab keinen Vertrag mit Naidoo für den ESC 2016

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Nach der Pleite mit der wieder abgesagten Nominierung von Xavier Naidoo als deutschem ESC-Kandidaten bastelt die ARD nun an einem neuen Vorentscheid für den Eurovision Song Contest. Finanzielle Forderungen von Naidoo fürchtet der öffentlich-rechtliche Sender dagegen nicht, weil es keinen Vertrag geben würde.

Ein neuer Vorentscheid für den Eurovision Song Contest muss her. Nach der Pleite mit Xavier Naidoo scheint die ARD wieder zu Altbewährtem zurückzukehren. ARD-Vorsitzender und NDR-Intendant Lutz Marmor sprach sich am Mittwoch für einen Wettbewerb aus, der dem Publikum wieder ein Mitspracherecht einräumt. Das Publikum solle entscheiden, wer zum ESC nach Stockholm fährt, sagte Marmor in Hamburg.

Gegen den Alleingang des für den Musikwettbewerb verantwortlichen NDR hatte auch schon ARD-Programmdirektor Volker Herres gewettert. Der NDR hatte zuvor Xavier Naidoo ohne Rücksprache mit den anderen Landesrundfunkanstalten als deutschen Vertreter für den ESC gesetzt, ohne dass dieser vom Fernsehpublikum dazu auserkoren worden war.

Einen finanziellen Schaden wegen der geplatzten Nominierung von Naidoo fürchtet die ARD indes nicht. So liege nach Auffassung von NDR-Fernsehdirektor Frank Beckmann kein Vertrag mit dem Sänger vor. Lediglich mündliche Absprachen über Eckwerte hatte es gegeben, „aber Eckwerte sind vertraulich“. Beckmann betonte dabei: „Wir haben keine Leistung abgerufen und es gibt keinen schriftlichen Vertrag.“

Nach der überraschenden Nominierung des wegen politischer Äußerungen umstrittenen Xavier Naidoo hatte der NDR die konkurrenzlose Kandidatur des Sängers aufgrund von heftigem internem Druck am Samstag zurückgezogen. Die „Bild“ hatte daraufhin gemeldet, dass die ARD mit einer Vertragsstrafe zu rechnen habe, da zwischen dem Sender und Naidoo schon ein Vertrag zustande gekommen sei. [kw]

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9 Kommentare im Forum

  1. Nicht ausschließlich der Interpret ist für einen Erfolg beim ESC wichtig. Das wichtigste ist die Komposition. Für den Vorentscheid muss von Anfang an das Gesamtpaket Titel, Interpret und Auftritt den Zuschauern zur Wahl gestellt werden.
  2. 1. Wahrscheinlich besser so. Die sog. "Experten" haben in der Vergangenheit ja nicht durch Erfolg geglänzt Einzig erfolgreich war m.E.n. Stefan Raab. 2. Nach Auffassung? Vertrag schriftlich oder mündlich? Ja oder nein? Zeugen? Sollte es einen Vertrag geben und er wüsste zu dem Zeitpunkt seiner Aussage nichts davon, dann wäre das ein Kündigungsgrund "Nach Auffassung" ist das Hintertürchen bei einer Lüge! Was für ein Kasperl-Theater ...
  3. Ich denke, man sollte nochmal darauf hinweisen, dass Naidoo sehr wohl von der Existenz eines Vertrages ausgeht.
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