
- Hintergrund ARD: Wer macht was?
- Die Organisation der ARD
erstellt am 16.03.2010 von Annette Vogt
Sie ist die größte Rundfunkanstalt in Deutschland. Der Senderverbund aus neun Landesrundfunkanstalten beschäftigt über 20 000 Mitarbeiter. Die ARD veranstaltet oder mitveranstaltet derzeit 18 TV-Programme, 62 Hörfunkprogramme, 14 Orchester und acht Chöre.
| ARD-Vorsitz: | Der ARD sitzt jeweils eine Landesrundfunkanstalt vor. Deren Intendant führt in dieser Zeit den Vorsitz. |
| ARD-Generalsekretär: | Zusätzlich zum ARD-Vorsitzenden gibt es den ARD-Generalsektretär. Dieser fungiert als Stellvertreter des ARD-Vorsitzenden. Er ist mitverantwortlich für die strategische Positionierung des Senderverbunds. Gleichzeitig trägt er die Mitverantwortung bei der Vertretung nach außen und für die PR-Arbeit. |
| ARD-Programmdirektor: | Der Programmdirektor der ARD hat die Aufgabe, zusammen mit den Intendanten der Rundfunkanstalten der Länder das ARD-Programm zu erstellen. Auch die Progammzulieferung der einzelnen ARD-Anstalten zu koordinieren, gehört in seinen Zuständigkeitsbereich. |
| Mitgliederversammlung: | Das Hauptorgan der ARD bildet die Mitgliederversammlung. Einen Fernsehrat wie beim ZDF gibt es bei der ARD nicht. Die Versammlung besteht aus den Intendanten der Landesrundfunkanstalten, wobei die Versammlung jeweils für ein Jahr eines seiner Mitglieder zur geschäftsführenden Rundfunkanstalt wählt. Deren Intendant sitzt dann für diese Zeit der ARD vor. |
| Hauptversammlung: | Darüber hinaus finden Hauptversammlungen statt, an denen auch die jeweils Vorsitzenden der Aufsichtsgremien, also zum Beispiel Rundfunk- und Verwaltungsratsvorsitzende, beteiligt sind. |
| Gremienvorsitzendenkonferenz: | Aufsichtsgremium der ARD ist die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK). Sie regelt die gemeinsamen Tätigkeiten der Landesrundfunkanstalten. Der Konferenz gehören die Vorsitzenden der Rundfunk- und Verwaltungsräte der neun Landesrundfunkanstalten und der Deutschen Welle an. Die Gremienvorsitzendenkonferenz berät die Intendantenkonferenz der ARD. Besonders Fragen der Programmgestaltung und -struktur, der Unternehmensstrategie oder der Rundfunkpolitik sind ihr Gegenstand. |
| Kommissionen: | Die ARD regelt die interne Zusammenarbeit hauptsächlich über Kommissionen. Dazu zählen ständige Fachkommmissionen wie beispielsweise für die Bereiche Recht, Produktion, Technik und Finanzen sowie Sonderkommissionen. Diese sind ständige Arbeitsgruppen, die sich einzelnen Sachgebieten widmen, welche nicht Gegenstand der Fachkommissionen sind. Über die Sonderkommissionen werden Beschlüsse der Mitgliederversammlung vorbereitet. Darüber hinaus gibt es Federführungen, welche ebenfalls als Grundlage für Entscheidungen in der Mitgliederversammlung dienen. Federführend verantwortlich für einzelne Aufgaben sind entweder einzelne Rundfunkanstalten, Intendanten oder Direktoren. |
| Gemeinschaftseinrichtungen: | Zu den Gemeinschaftseinrichtungen, denen bestimmte Aufgaben in der ARD zentral zugeordnet sind, zählen die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die Degeto Film GmbH, die Stiftung Deutsches Rundfunkarchiv (DRA), die ARD ZDF Medienakademie sowie das Institut für Rundfunktechnik GmbH (IRT). |
Die Informationen in diesem Artikel basieren auf sorgfältiger Recherche und geben den Sachstand zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung wieder. Spätere Entwicklungen oder Updates sind aus diesem Grund unter Umständen nicht berücksichtigt. Für Hinweise auf möglicherweise überholte Informationen sind wir dankbar.
Letzte Änderung: Dienstag, 08.06.2010

















