ARD und ZDF: Schadensersatz für ihr Technik­institut

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Das Institut für Rundfunktechnik von ARD und ZDF hat sich im Prozess um entgangene Patentrechte auf einen Vergleich verständigt. Es geht um einen zweistelligen Millionen­betrag.

Das liebe Geld – es ist wohl eins der meist umstrittensten Themen. So ist es auch bei den Rundfunkanstalten ARD und ZDF. Zumindest ein Problem für die öffentlich-rechtlichen Sender ist nun aber vorerst gelöst: Das Institut für Rundfunktechnik (IRT) von ARD und ZDF bekommt jetzt einen zweistelligen Millionen­betrag, wie aus einer Mitteilung des IRT hervorgeht.

Was ist passiert? Das von ARD und ZDF betriebene Institut für Rundfunktechnik (IRT) soll bei der Verwertung von Patentrechten hintergangen worden sein. Konkret gehe es um einen Patentanwalt, der für das Technikinstitut tätig war und 200 Millionen Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet haben soll. Eben dieser muss laut der Tageszeitung nun 60 Millionen Euro als Entschädigung zahlen. Das habe ein Vergleich, bei einem am Landgericht München laufenden Verfahren, ergeben. 
 
Bei dem Streit geht es um die vom IRT mitentwickelte MPEG-Technologie. Diese sei für MP3-Player wichtig. Die „Süddeutsche Zeitung“ merkt aber an, dass der Fall noch nicht ganz ausgestanden ist. Das IRT streite immer noch mit der italienischen Patentverwertungsgesellschaft Sisvel, die das Institut gemeinsam mit dem Patentanwalt hintergangen haben soll. Auch hier fordere man 200 Millionen Euro. [PMa]

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