ARD will einfaches Verfahren für Rundfunkgebühren

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Berlin – Dr. Thomas Gruber, ARD-Vorsitzender, schlug in einem Brief an die Ministerpräsidenten der Länder eine Bindung an den Verbraucherpreisindex vor.

Diese Steigerungsrate spiegelt die allgemeine Entwicklung im Land wider und gewährleistet, dass die Rundfunkanstalten im Rahmen der allgemeinen Entwicklung bleiben. Die ARD betonte, das mögliche neue Verfahren solle den Rundfunkanstalten über einen längeren Zeitraum Planungssicherheit geben. Andererseits solle es die am Gebührenfestsetzungsverfahren Beteiligten „vor den misslichen Begleitumständen“ schützen, mit denen die beiden letzten Gebührenrunden verbunden gewesen seien.
 
Allerdings müsse auch bei einer Indexierung eine Korrekturmöglichkeit eingebaut sein, um möglichen europa- und verfassungsrechtlichen Vorwürfen der Überkompensation zu begegnen. Hierfür würde unverändert der Sachverstand der KEF benötigt. Nach Angaben eines ARD-Sprechers sieht das von den Intendanten der ARD-Rundfunkanstalten in diesen Tagen beschlossene Modell vor, die Gebühr alle zwei Jahre anzupassen. Grundlage solle jeweils der Index der zwei vorangegangenen Jahre sein. Die KEF solle dies alle vier Jahre überprüfen. Das neue Verfahren könnte nach seinen Worten erst ab 2009, also nach dem Ende der laufenden Gebührenperiode, zum Einsatz kommen.

Das ZDF äußerte sich skeptisch. ZDF-Sprecher Alexander Stock sagte, ob das jetzt von der ARD vorgeschlagene Verfahren „tatsächlich einfacher und sachgerechter wäre, ist aus unserer Sicht fraglich“. Das bestehende Verfahren der Bedarfsermittlung durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) gelte europaweit als vorbildlich. Eine neue Lösung sollte sich von daher nicht zu weit von diesem bewährten Modell entfernen.
 
Der Verbraucherpreisindex – die allgemeine Inflationsrate – wird regelmäßig vom Statistischen Bundesamt anhand eines festgelegten Warenkorbs festgestellt. [mg]

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