ATV-Übernahme: Wettbewerbsbehörde gibt Auflagen bekannt

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Absicht zur Übernahme von ATV hat ProSiebenSat.1 Puls 4 bekundet, nun hat die Wettbewerbsbehörde (BWB) die Auflagen vorgelegt, unter denen sich die Mediengruppe den österreichischen Privatsender einverleiben darf.

Lange hatte sich ProSiebenSat.1 Puls 4 öffentlicht geziert, was eine Übernahme des defizitären Senders ATV betraf. Am Dienstag vermeldete die Mediengruppe schließlich die Einigung mit ATV-Inhaber Herbert G. Kloiber, welcher den Privatsender schon länger veräußern wollte. Bis zur endgültigen Übernahme fehlt noch die Zusage der Medien- und Kartellbehörden, die Bundeswettbewerbsbehörde hat am Donnerstag die Auflagen bekannt gegeben, unter denen dem Deal zugestimmt werden kann.

So soll der Sendername des ersten Privatsenders Österreichs ebenso beibehalten werden, wie auch eine eigenständige Redaktion inklusive eines eigenen Chefredakteurs, die weiterhin eigenständige Nachrichten unter dem Banner „ATV Aktuell“ produziert. Auch soll der Sender für das Programm einen eigenständigen Geschäftsführer haben, der über ein eigenes Budget verfügt, wobei nicht kommuniziert wurde, wie hoch dieses ausfallen soll.
 
Um den Sender finanziell zu sanieren, kündigte Puls 4 bereits an, Synergien schaffen zu wollen, was von der BWB vor allem auf technischer Seite vorgesehen wird. Inhaltlich soll das Programm von ATV ebenso erhalten bleiben und weiterhin der Fokus auf österreichspezifische Eigenproduktionen gelegt werden.
 
Erstaunlich wenig Vorschriften gibt es in Bezug auf den Werbemarkt, auf dem ProSiebenSat.1 Puls 4 mit 36 Prozent bereits marktbeherrschend ist. Laut BWB gilt nur, das ATV auch weiter eigenständig gebucht werden kann. Das letzte Wort ist in Sachen Auflagen allerdings noch nicht gesprochen, denn betroffenen Unternehmen können sich innerhalb von 14 Tagen zu diesen äußern, eine Prüfung des Zusammenschlusses ist durch alle Amtsparteien bis 9. März möglich. Sollten die Auflagen akzeptiert werden, gelten diese für fünf Jahre bis zum 10. März 2022. [buhl]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

4 Kommentare im Forum

  1. Laut DWDL gelten alle Auflagen nur für ATV. Mit ATV2 kann P7S1 scheinbar nach Belieben Verfahren. ATV: Diese Auflagen muss ProSiebenSat.1 erfüllen - DWDL.de
  2. nirgendwo steht was wegen der empfangbarkeit. also rechne ich mit dem schlimmsten, dass atv hd in hdplus verschwinden wird :-(
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