Akte LG: Handel fordert: „Hersteller müssen korrekt informieren“

0
24
Bild: © lassedesignen - Fotolia.com
Bild: © lassedesignen - Fotolia.com

In den letzten Wochen und Monaten wurden verschiedene Missstände beim Thema Bewerbung von Produkten bekannt. Enttäuschte Verbraucher wenden sich dabei nicht nur an den Hersteller, sondern auch an den Einzellhandel.

Wie wichtig eine ordnungsgemäße Informationspolitik durch den Hersteller an den Einzellhandel ist, beweist der jüngste Fall des LG 3D-Marketings. Der Verbraucherschutz hatte den koreanischen Hersteller bereits vor über einem halben Monat für seine irreführenden Werbeversprechen abgemahnt. Unsere Redaktion hat dies zum Anlass genommen und recherchiert, inwieweit die Werbeversprechen noch immer in den Onlineshops zu finden sind.
 
Schnell wurden wir nicht nur bei kleinen Händlern fündig, die den betroffenen LCD-TV noch immer mit dem Slogan „3D-Entertainment der Extraklasse bietet der 42LW659S mit Full-HD in jedem heimischen Wohnzimmer!“ bewerben. Auf unsere Anfrage teilte eine Sprecherin der Rewe-Gruppe Folgendes mit: „Wir verwenden bei der Produktbeschreibung zum TV-Gerät 42LW659S ausschließlich die Bezeichnung von LG. Bislang liegen uns von LG keine Informationen zur Änderung vor“.

Rewe vertrieb das betroffene Gerät 42LW659S bis Mitte der vergangenenWoche mit dem oben genannten Werbeslogan im Onlineshop von Promarkt.Nach unserer Presseanfrage hat die Rewe Gruppe reagiert und denbeanstandeten Wortlaut entfernt. Auch Amazon, Neckermann und Cyberportprüfen aktuell die Sachlage. Eine Stellungnahme liegt uns bisher vondiesen Unternehmen noch nicht vor. Auch der Hersteller selbst war bisherzu keiner Stellungnahme in Hinblick zur Informationspolitik an denFachhandel bereit.
 
Eher bedeckt geben sich die großen Einzelhandelsketten zur Kommunikation mit den Herstellern. Eine Sprecherin des Mediamarktes äußerte sich wie folgt zum Thema: „Unsere Erfahrungen zeigen, dass fehlende oder falsche Angaben zu den Produktfeatures nur in geringem Umfang auftreten und diese auch nicht zugenommen haben. Grundsätzlich pflegen wir jedoch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und einen engen Dialog mit unseren Industriepartnern, sodass mögliche Fehler bei der Beschreibung von Produkten schnell behoben werden können – unabhängig davon, ob der Fehler durch uns oder durch den Hersteller entdeckt wurde“.
 
Generell gilt, dass sich Kunden, die der Meinung sind, dass ein Werbeversprechen nicht gehalten wurde, nicht nur an den Hersteller wenden können, sondern auch den Einzellhandel zur Verantwortung ziehen sollten.
 
Wie DIGITALFERNSEHEN.de bereits berichtete,hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) einUnterlassungsverfahren gegen LG angestrengt. Dabei geht es um dieAussage LGs, nach der man annehmen könnte, der Flachbildfernseher42LW659S biete im 3D-Modus eine Full-HD-Auflösung, was die Südkoranermit einer Zertifizierung durch den VDE zu untermauern versuchen. DieVerbraucherschützer halten die Werbung für unlauter und haben LG deshalbabgemahnt. Nun wird ein Gericht über diesen Vorgang entscheiden. [rp]

Bildquelle:

  • Technik_Video_Artikelbild: Technik_Video_Artikelbild.jpg: © lassedesignen - Fotolia.com

Kommentare im Forum

Die Kommentarfunktion ist noch nicht aktiviert