Akte LG: Ministerium verweist an Verbraucherschützer

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Bild: © lassedesignen - Fotolia.com
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Irreführende Werbung, falsche Versprechen der Hersteller, unlauterer Wettbewerb – in solchen Fällen verweist das Bundesverbraucherministerium an die entsprechenden Stellen, an die sich Endkunden wenden können, die sich zum Beispiel von LGs 3D-Kampagne getäuscht fühlen.

Im 3D-Skandal um den südkoranischen Hersteller LG fühlen sich viele Endkunden von den Werbeversprechen getäuscht. In solchen Fällen rät das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) dazu, sich an sogenannte klagebefugte Verbände zu wenden. Hierzu zählen Verbraucherorganisationen, die Verbraucherzentralen oder auch die Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb. Sie haben die Möglichkeit, Unternehmen, die mit ihrer Werbung den Verbraucher hinters Licht führen, abzumahnen oder sie auf Unterlassung verbotener irreführender Werbung zu verklagen.

Die Werbung mit Prüf- und Gütesiegeln sowie mit Auszeichnungen und Preisen unterliegt  wie jede andere werbliche Aktivität den Regelungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). „Aus Sicht des BMELV zeigen die bisherigen Erfahrungen, dass die Instrumente des Lauterkeitsrechts ein erfolgreiches Mittel sind, um unseriösen Geschäftspraktiken und insbesondere der irreführenden Werbung einen Riegel vorzuschieben“, erklärt Mareike Enderle aus der Pressestelle des BMELV. Das letzte Wort über die Recht- oder Unrechtmäßigkeit von Werbeaktivitäten liegt natürlich in den Händen der Gerichte.

Wie DIGITALFERNSEHEN.de bereits berichtete, hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) ein Unterlassungsverfahren gegen LG angestrengt. Dabei geht es um die Aussage LGs, nach der man annehmen könnte, der Flachbildfernseher 42LW659S biete im 3D-Modus eine Full-HD-Auflösung, was die Südkoraner mit einer Zertifizierung durch den VDE zu untermauern versuchen. Die Verbraucherschützer halten die Werbung für unlauter und haben LG deshalb abgemahnt. Nun wird ein Gericht über diesen Vorgang entscheiden. [mh]

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14 Kommentare im Forum

  1. AW: Akte LG: Ministerium verweist an Verbraucherschützer Irgendwie verstehe ich das nicht. Zu Anfang hat man doch ganz klar zugegeben, dass pro Auge nur die halbe Auflösung verfügbar ist, warum ist man von dieser Linie abgewichen?
  2. AW: Akte LG: Ministerium verweist an Verbraucherschützer Liebes digitv Team. Ich finde eure Berichterstattung über die täuschende Werbung von LG ja aller ehren haft. Aber so langsam bekommt das ganze wirklich ein Geschmäckle. Alle drei Tage ein Bericht der gegen LG feuert - aber nichts, garnichts, was gegen Samsung gehen würde. Und Samsung hat genauso getäuscht! Sich darauf zurückzuziehen das Samsung auf eine Anfrage nicht antwortet mag erstmal gehen, aber irgendwann ist auch das ein Bericht wert. Frei nach dem Motto "Samsung täuscht Verbraucher - Rückfragen laufen ins Leere". Man bekommt das Gefühl das Samsung von digitv.de ganz anders behandelt wird als der Konkurent aus dem gleichen Land. Und da bin ich nicht der erste der das bemerkt. Wird Zeit das ihr zeigt das diese Unterstellung nicht der Wahrheit entspricht und digitv.de neutral und fair zu allen Herstellern steht. Grüße, AxTRIM
  3. AW: Akte LG: Ministerium verweist an Verbraucherschützer Ich möchte mich den anderen Kommentaren (auch in anderen Berichten) anschliessen, Digitalfernsehen scheint augenscheinlich nur gegen LG zu berichten, alles was Samsung macht "ist toll" (mal vereinfacht ausgedrückt). Da fragt man sich doch warum????
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