Akte LG: Wir klären verunsicherte Leser auf

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Bild: © lassedesignen - Fotolia.com
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Der Hersteller LG machte in der jüngsten Vergangenheit vor allem durch nicht gehaltene Werbeversprechen auf sich aufmerksam und wir haben zu diesem Thema viele Zuschriften von Lesern erhalten.

In den letzten Wochen berichtete DIGITALFERNSEHEN.de vermehrt über irreführende Werbeversprechen seitens LG und vor allem die beworbene aber nicht vorhandene Full-HD-Auszeichnung im 3D-Modus der Fernseher, die auf das Polfilterverfahren setzen, sorgte für Unruhe bei unseren Lesern. So erreichten uns zahlreiche Anfragen bezüglich der Modelle, da im Zuge der Berichterstattung oft nur vom 47LW659S die Rede war. Natürlich ging auch der 55LW659S unzählige Male über die Ladentheke und viele fragen sich nun: Trifft das Defizit auch bei diesem Gerät zu?
 
Man kann mit absoluter Gewissheit sagen, dass alle LG-Fernseher mit Polfilter keine 1080p-Auflösung für beide Augen im 3D-Modus liefern, sondern die Bildinformationen einer Blu-ray 3D um 50 Prozent reduziert dargestellt werden. Dennoch sind die Geräte mit einem Full-HD-Logo versehen und LG argumentiert, dass auch im 3D-Modus alle 1080 Bildzeilen des Displays gefüllt werden und somit auch in 3D Full HD erreicht wird – der Hersteller verschweigt hierbei aber, dass für 3D zwei Bilder notwendig sind, um die Räumlichkeit zu erzeugen. Das Problem: Da beim Polfilterverfahren die Bilder für das linke und rechte Auge gleichzeitig dargestellt werden, müssen sich beide Bilder die bestehende Full-HD-Auflösung des Displays teilen, was letztendlich zur Halbierung der Auflösung für beide Augen führt.

Ein Umtauschrecht gibt es (noch) nicht, allerdings lässt sich LGs These kinderleicht widerlegen, indem Sie einfach eine 2D-zu-3D-Wandlung durchführen und das Display aus geringer Distanz betrachten – der Auflösungsverlust im Vergleich zu 2D ist leicht erkennbar. Da LG für 2D auch mit Full HD wirbt, kann eine schlechtere Auflösung im 3D-Betrieb nicht ebenfalls Full HD sein, andernfalls würde LG sich selbst widersprechen.
 
LG beruft sich bei der Full-HD-Argumentation im 3D-Modus auf das Prüfprotokoll des VDE. Das Problem hierbei: Im Prüfprotokoll findet sich der wichtige Hinweis, dass Full HD im 3D-Modus nur mit Einschränkungen möglich ist und der VDE spricht selbst von 540p für beide Augen, nicht von 1080p, wie es die Blu-ray 3D liefert – streng genommen widerspricht sich auch der VDE selbst.
 
In einer zweiten Prüfung gab es vom VDE sogar den Hinweis, dass man die fünffache Bildhöhe bei der 3D-Darstellung entfernt sitzen sollte, um den Auflösungsverlust auszugleichen – auch das widerspricht der Definition von Full HD, dort wird die dreifache Bildhöhe vorgeschrieben, also eine deutlich geringere Distanz. Sämtliche Verweise des VDE deuten deshalb ebenfalls auf einen sichtbaren Auflösungsverlust hin – leider stellte das Prüfinstitut dennoch eine Full-HD-3D-Auszeichnung aus. [ct, ds]

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21 Kommentare im Forum

  1. AW: Akte LG: Wir klären verunsicherte Leser auf Juchuh, endlich wieder ein Contra-LG Bericht. Toll DigiTV, DAS ist Qualitätsjournalismus. So langsam gehen euch entweder die Themen aus oder Samsung latzt ne ordentliche Stange Geld dafür das Ihr ständig gegen LG schießt??? Anders ist diese Artikelflut gegen LG und ohne auch nur ansatzweise auf das haargenau gleiche Problem bei Samsung aufmerksam zu machen kaum noch zu erklären.
  2. AW: Akte LG: Wir klären verunsicherte Leser auf Das macht die DF sicher nur weil sie weiß, dass du immer gleich anspringst wie ein Westmoped...
  3. AW: Akte LG: Wir klären verunsicherte Leser auf Kann DF die "vielen Zuschriften von Lesern" zum Thema LG bitte zusätzlich als Diskussionsgrundlage veröffentlichen? Im DF-Forum gibt es dazu nämlich so gut wie nichts zu finden, sodass hier bislang keine Diskussion zu LG stattfindet. Stattdessen gibt es im DF-Forum viele Zuschriften und Bitten von Lesern, die eine entsprechend ausführliche DF-Berichterstattung auch zu der identischen Abmahnung und Unterlassungsklage des Verbraucherschutzes gegen Samsung wünschen. Diese werden in der DF-Berichterstattung jedoch bislang völlig ignoriert werden, aus welchen Motiven auch immer. Dies ist umso verwunderlicher, da Samsung als Marktführer etwa den doppelten Marktanteil und entsprechend mehr betroffene Kunden als LG unter den hiesigen Lesern haben dürfte. Dies ist von DF jedenfalls schon der 6. Bericht in kürzester Zeit über die "Akte LG". Dagegen gibt es weiterhin 0 Berichte über die identische Abmahnung in der "Akte Samsung". Der VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband) geht jedoch gegen LG UND SAMSUNG vor: http://www.vzbv.de/9004.htm
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