Anga kritisiert Novellierung des Telekommunikationsgesetzes

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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Der Bundestag hat den geplanten Gesetzentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes angenommen. Der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber ist vor allem mit der Bestimmung, dass Kabelangebotenicht mehr unter die geschützte Frequenznutzung fallen sollen, unzufrieden.

Eigentlich sollte der Gesetzentwurf bereits im Sommer angenommen werden. „Trotz der langen Beratungen besitzt der Entwurf jedoch immer noch Schwächen“, merkte der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber in einer Mitteilung vom Donnerstag an (Anga). Besonders kritisch sieht er, dass das Kabel künftig nicht mehr zu den geschützten Frequenznutzungen zählen soll. Dies habe zur Folge, dass die Bundesnetzagentur bei der zukünftigen Vergabe von Frequenzen an Mobilfunkanbieter eventuell auftretende Störungen von Anwendungen in den Kabelnetzen nicht mehr berücksichtigen muss.

„Dabei können Funkanwendungen die Übertragung im Kabel erheblich stören“, so der Verband. Die Störungen des Fernsehempfangs durch die Aufschaltung des neuen Digitalradios diesen Sommer hätten gezeigt, wie wichtig es ist, Auswirkungen auf Kabelnetze schon vor Inbetriebnahme von neuen Funkanwendungen zu identifizieren. „Betroffen sind hiervon die Kabelnetzbetreiber, aber insbesondere deren Endkunden, die mit Störungen bei dem TV-Empfang, der Internetnutzung und der Telefonie rechnen müssen“, sagte Thomas Braun, Präsident des Verbandes Deutscher Kabelnetzbetreiber.
 
Der Mobilfunk habe großes Störpotenzial – umso wichtiger sei es, dieses im Vorfeld zu identifizieren und im Rahmen der Frequenzplanung zu minimieren. „Hier müssen die Länder im Bundesrat die Chance nutzen und nachbessern“, so Braun.
 
Positiver reagierte der Verband hingegen auf die Änderung in der Betriebskostenverordnung. Eine sprachliche Änderung mache jetzt noch deutlicher, dass die Umlagefähigkeit der Entgelte für die Grundversorgung mit Fernsehen und Hörfunk alle leitungsgebundenen Breitbandinfrastrukturen erfasst, gleichgültig welcher Art das Breitbandnetz ist.

 
Weitblick hätten die Abgeordneten zudem bewiesen, als sie auf die Einführung eines Breitband-Universaldienstes verzichtet haben. „Im freien Wettbewerb werden die deutschen Telekommunikationsunternehmen das Land schneller, kostengünstiger und besser flächendeckend mit leistungsfähigem Internet versorgen können, als dies mit einer staatlichen Ausbauverpflichtung möglich wäre“, sagte Braun. [su]

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