Antenne Deutschland hält am zweiten DAB Plus Multiplex fest

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Radio UKW Bild: © jakkapan - Fotolia.com
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Das Verwaltungsgericht Leipzig hat in der vorigen Woche den Zuweisungsbescheid der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und Neue Medien (SLM) an die Antenne Deutschland GmbH & Co. KG zur Veranstaltung eines zweiten Digitalradio Bundesmux im Plattformbetrieb aufgehoben. Die will den Betrieb dennoch gerne übernehmen.

Antenne Deutschland will trotz der Niederlage vor Gericht alle Optionen prüfen, den zweiten bundesweiten Multiplex baldmöglichst auf Sendung zu bringen, wie das Unternehmen am Montag mitteilte.

Arnold Stender und Willi Schreiner, die beiden Geschäftsführer der Antenne Deutschland sehen in DAB Plus die Zukunft des Radios und möchten diese auch aktiv gestalten. Wenn die schriftliche Urteilsbegründung des erstinstanzlichen Urteils vorliegt, werden sie über den weiteren Weg entscheiden.
 
Im Dezember 2016 hatte die SLM im Auftrag der ALM den 2. Nationalen DAB+-Multiplex ausgeschrieben. Von den vier Bewerbern (Digital Audio Broadcasting Plattform (DABP), Media Broadcast, Absolut Digital, Radio digital) schlossen sich nach der Ausschreibungsfrist am 24. Februar 2017 die Media Broadcast und Absolut Digital im April 2017 zu einer gemeinsamen Bietergemeinschaft, der Antenne Deutschland GmbH & Co. KG (ADG), zusammen.
 
Hierdurch entstand nach Ansicht des Gerichts nach Fristende ein neuer Bewerber, der zum Verfahren nicht zugelassen werden durfte. Die Kommission zur Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten gab am 16. Mai 2017 nach Durchsicht der Angebote eine Empfehlung zur Lizenzerteilung an die DABP ab. Am 31. Mai 2017 reichte die ADG Änderungen ihres Angebots ein, worauf die Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten (GVK) am 6. Juni 2017 der ADG den Zuschlag erteilte.
 
Das Verwaltungsgericht Leipzig hat die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. [jrk/fp]

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3 Kommentare im Forum

  1. Das sind ja schon regelrecht BER zustände! Ich bin ja mal gespannt wann der Mux überhaupt auf Sendung gehen wird.
  2. ... die SLM wird schon ihre Gründe haben, dass Antenne Deutschland die Zuweisung erhalten hat. Dummerweise gab es Verfahrensfehler, weshalb das VG Leipzig den Zuweisungsbescheid aufgehoben hat und der SLM auferlegt, die Auschreibung zu wiederholen. Warum sollte dabei die Entscheidung der SLM anders ausfallen?
  3. Ganz normales und durch Media Broadcast sowie Absolut Digital selbst verschuldetes Durcheinander.
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