Anwälte gehen weiter gegen Vorratsdatenspeicherung vor

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Ankündigung der Regierung, trotz des Urteils des EuGH an der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung festzuhalten, ruft erneut Kritiker auf den Plan. Beim Bundesverfassunggericht wollen diese nun eine vorrübergehende Aussetzung erreichen.

Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung im Herbst 2015 war höchst umstritten, sieht diese doch die anlasslose Speicherung aller Verbindungsdaten von allen Bürgern in Deutschland vor. Genau dies erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch für unzulässig, doch die Regierung sieht trotz des Urteils keinen Handlungsbedarf. Diese Haltung ruft erneut die Kritiker der Vorratsdatenspeicherung auf den Plan, die nun erneut vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Regelung vorgehen wollen. So haben die Rechtsanwälte Carl Christian Müller und Sören Rößner von der Kanzlei MMR Müller Müller Rößner Rechtsanwälte Partnerschaft wie im letzten Jahr einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung eingereicht, wie am Freitag mitgeteilt wurde.

Durch das Urteil des EuGH sehen die Anwälte auch „letzte Zweifel daran ausgeräumt, dass die deutschen Regelungen einen flagranten Verstoß gegen das Unionsrecht darstellen. Sollte das Bundesverfassungsgericht dies anders sehen, bleibt ihm spätestens jetzt keine andere Wahl mehr, als die Sache dem EuGH vorzulegen.“ Bereits im Dezember 2015 hatte die Kanzlei im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde darauf hingewiesen, dass die deutsche Regelung nicht mit den europäischen Grundrechten übereinstimmen würde.
 
„Sollte es dem Bundesverfassungsgericht ernst sein mit der europäischen Integration, muss es das Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wegen der insoweit unmissverständlichen Ausführungen des EuGH aussetzen“, sieht Müller das BVerfG in der Pflicht. Die Begründung der Regierung, die Vorratsdatenspeicherung sei auch aufgrund der jüngsten Anschläge notwendig, relativieren die Anwälte: „Nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, das sich auf Zahlen des Bundeskriminalamtes beruft, hat die Vorratsdatenspeicherung auf die Aufklärungsquoten in den EU-Mitgliedsstaaten ‚praktisch keine Auswirkungen‘.“
 
Der erste Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde im Juni 2016 vom BVerfG abgelehnt, über die im Dezember eingereichte Verfassungsbeschwerde wurde dagegen noch nicht entschieden. [buhl]

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3 Kommentare im Forum

  1. Ich nutze ein Hintergrundprogramm was aufzählt was alles von Internetseiten von mir gespeichert wird. Da ist die Vorratsdatenspeicherung noch harmlos. Das Erfassen von Allem scheint ein Dauerecht in unserem kranken System zu sein. Warum sich dagegen wehren und habe nichts zu verbergen. Ha
  2. Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung aber schon grundsätzlich erlaubt. Daher räume ich der Initiative nicht sonderlich viel Chancen ein.
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