Apple unterliegt in Patentstreit um Streamingdienste

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Nutzer von iPhones oder iPads können künftig in Deutschland keine Musik oder Videos aus dem iTune-Store mehr kaufen. Das ist die Konsequenz aus dem Urteil des Düsseldorfer Landgerichts, das in einem Patentstreit gegen Apple entschied.

Patentstreits sind für Apple nicht Neues, am Donnerstag musste sich der US-Konzern vor dem Düsseldorfer Landgericht dem Schweizer Unternehmen Kudelski geschlagen geben. Demnach verletzt Apple bei seinen Streaming-Angeboten mit einer bestimmten Technik die Patente von Open TV, einem Tochterunternehmen von Kudelski.

Für die deutschen Nutzer bedeutet dieses Urteil, dass Musik von iTunes oder Videos aus dem iTunes-Store nicht mehr über iPads, iPhones oder Mac-Computer gekauft werden dürfen. Sollte Apple entsprechende Angebote weiter unterbreiten, droht ein Bußgeld von 250.000 Euro pro Zuwiderhandlung.
 
Wie Apple gegen dieses erstinstanzliche Urteil vorgehen wird, steht noch nicht fest. Mögliche Wege wären eine einstweilige Verfügung gegen die Vollstreckung oder eine Berufung. Jedoch könnte der iPhone-Konzern auch noch den Erfolg seiner Nichtigskeitsklage vor dem Bundespatentgericht München abwarten, wo Apple die Patente von Kudelski annullieren lassen will. Die Erfolgsaussichten scheinen jedoch gering. Neben Apple hat das Schweizer Unternehmen auch weitere Patentprozesse gegen unter anderen Google, Cisco Systems Netflix oder Verizon angestoßen. [buhl]

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