Auch ohne Fernseher: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Auch wer kein Fernsehgerät besitzt, muss die Haushaltsabgabe zur Finanzierung von ARD und ZDF zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rundfunkgebühr erneut bestätigt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat erneut mehrere Klagen gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen. Der pro Haushalt erhobene Beitrag sei verfassungsgemäß und auch keine Steuer, entschied der 6. Senat am Mittwoch in Leipzig. Er folgte damit seinem Grundsatzurteil vom März, als er schon einmal zahlreiche Klagen abgewiesen hatte. (Az.: BVerwG 6 C 35.15, 6 C 37.15, 6 C 47.15)

Geklagt hatten jeweils Inhaber einer Wohnung, die entweder kein Rundfunkempfangsgerät oder nur ein Radio besitzen. Sie halten es für ungerecht, dass sie trotzdem den einheitlichen Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat zahlen sollen. Einige der Kläger vom März haben bereits angekündigt, Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen zu wollen. [dpa/kw]

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55 Kommentare im Forum

  1. Wen genau soll die Meldung jetzt wundern? Eine Steuer bleibt eine Steuer bleibt eine Steuer. Dieses ständig hin und her verwirrt die Leute doch. Benennt den Rundfunkbeitrag um und dann ist gut. Verkauft die Menschen doch nicht ständig für blöd.
  2. Ach was. Wen wundert's noch dass die Zwangsgebühr eines Staatsfensehens durch die Instanzen marschiert? Ich weiß nicht wieso man überhaupt Zeit und Aufwand in Deutschland verschwendet wo doch schon vorher klar ist was hinterher rauskommt. Die Zwangsgebühren können meiner Meinung nach nur auf europäischer Ebene angegriffen werden. Hier stecken alle unter einer Decke!
  3. Ist also hochoffiziell keine Steuer, es ist eine Abgabe. Ich schätze mal, die Wortklauberei soll eine größere Staatsferne des Rundfunks suggerieren als tatsächlich vorhanden ist.
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