Außergerichtliche Einigung zwischen WDR und Filmchef Henke

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Vor einem Monat kündigte der WDR seinem Fernsehfilmchef fristlos. Der Grund: Vorwürfe wegen sexueller Belästigung. Nun haben sich der Sender und Gebhard Henke ohne Gerichtsbeschluss einigen können.

Wegen glaubhafter Vorwürfe bezüglich sexueller Belästigung hatte sich der WDR im Juni von seinem Fernsehfilmchef Gebhard Henke getrennt. Jetzt einigten beide Parteien sich auf die Beilegung des Arbeitsrechtsstreits.

Doch wie kam es überhaupt so weit? Zuvor haben mehr als zehn Frauen dem WDR über sexuelle Belästigung und unangemessenes Verhalten durch den bisherigen Leiter des Programmbereichs Fernsehfilm, Kino und Serie berichtet, teils in Zusammenhang mit Machtmissbrauch. Der WDR überprüfte nach eigenen Angaben die entsprechenden Schilderungen sorgfältig und hörte den Beschuldigten an. Henke wies die Vorwürfe zurück.

Im Ergebnis hielt der WDR die von den Frauen geschilderten Vorfälle für schwerwiegend und glaubhaft und kündigte dem Fernsehfilmchef. Dieser wiederum ging rechtlich gegen die Kündigung vor. Eigentlich sollte heute der erste Termin vor dem Arbeitsgericht in Köln stattfinden, jedoch einigte man sich offensichtlich jetzt außergerichtlich.

In einer Erklärung der Sendeanstalt heißt es: „Nachdem das Vertrauensverhältnis zwischen dem WDR und Prof. Henke nicht mehr herzustellen ist, haben die Parteien entschieden, die Zusammenarbeit zu beenden.“ Über den weiteren Inhalt der Vereinbarung hat der WDR bisher keine Auskünfte zu geben. [PMa]

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