BGH: Google muss beleidigende Suchwort-Ergänzungen löschen

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Google muss in Zukunft Ergänzungen von Suchanfragen in seiner Suchmaschine bei beleidigendem Kontext wieder löschen. Der Bundesgerichtshof entschied am Dienstag zugunsten eines klagenden Unternehmers.

Die Google-Suche bietet seit einigen Jahren die Funktion Auto-Complete, die beim Eintragen von Suchbegriffen automatisch weitere Begriffe zur Ergänzung vorschlägt. Die Vorschläge, die auf häufigen Suchanfragen von anderen Nutzern beruht, hat nun auch den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Grund war die Klage eines Unternehmers, der durch die automatischen Ergänzungen seinen Namen ohne Grund in Verbindung mit „Scientology“ und „Betrug“ gebracht sah.

Bisher sah sich Google nicht in der Pflicht, in solchen Fällen zu reagieren. Nun hat der BGH jedoch entschieden, dass der Suchmaschinen-Anbieter in Zukunft bei beleidigenden Ergänzungen auf Anfrage auch Begriff-Verbindungen für Auto-Complete löschen muss. Den verantwortlichen Richtern zufolge sei Google indirekt dafür verantwortlich, wenn sich jemand durch Auto-Complete in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühle.
 
Von sich aus muss Google die vorgeschlagenen Ergänzungen jedoch nicht überprüfen. Sobald sich aber jemand gegen eine Kombination von Begriffen beschwert, muss der Konzern die Ergänzung in Zukunft verhindern, sofern die Persönlichkeitsrechte betroffen sind. Da diese Einschätzung aufgrund der individuellen Fälle nicht so einfach sein dürfte bleibt abzuwarten, wie Google in Zukunft mit der neuen Aufgabe umgehen wird. [hjv]

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