BGH-Richter stärken Auskunftsanspruch von Journalisten

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Bei Behörden können Journalisten Auskünfte notfalls einklagen. Was aber, wenn der kommunale Versorger eine AG ist? Ein Urteil nimmt Unternehmen, die öffentliche Gelder verwalten, in die Pflicht.

Die obersten deutschen Zivilrichter stärken die Informationsrechte von Journalisten: Wie von Behörden können sie auch von Unternehmen Auskunft verlangen, die privatwirtschaftlich organisiert, aber weitgehend in öffentlicher Hand sind. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden.
 
In dem Fall hatte der Investigativ-Journalist David Schraven gegen den Wasser- und Energieversorger Gelsenwasser mit Sitz in Gelsenkirchen geklagt. Für Recherchen über die Finanzierung zweier Blogs zur Unterstützung der SPD in früheren Wahlkämpfen will er Auskunft über bestimmte Aufträge und Vergütungen. Er hegt den Verdacht, Gelsenwasser habe unzulässigerweise öffentliche Gelder zugeschossen, indem Scheinaufträge an Dienstleister vergeben wurden.
 
Das als Aktiengesellschaft organisierte Unternehmen hat den Vorwurf der verdeckten Parteienfinanzierung abgestritten und auf Geschäftsgeheimnisse verwiesen. Da die Anteile an Gelsenwasser im Wesentlichen von kommunalen Stadtwerken gehalten werden, sieht der BGH das Unternehmen allerdings in der Pflicht. (Az. I ZR 13/16)

Im Landespressegesetz NRW steht zwar, dass Behörden die Auskunft verweigern dürfen, wenn „ein überwiegendes öffentliches oder ein schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde“. Darauf kann sich Gelsenwasser laut dem Urteil aber nicht berufen. An der sachgerechten Verwendung öffentlicher Mittel gebe es „ein gewichtiges öffentliches Informationsinteresse“. Der Wunsch nach Geheimhaltung der Vertragskonditionen müssen in diesem Fall zurückstehen. Damit kann Schraven zumindest für die Jahre 2009 bis 2013 Auskunft verlangen
 
Gelsenwasser teilte mit, man werde das Urteil prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Schraven habe aber „bereits vor Jahren freiwillig und umfangreich Auskunft zu verschiedenen Anfragen“ bekommen. Im Einzelnen ging es um den Blog „Wir in NRW“ aus dem Landtagswahlkampf 2010 und den später eingestellten „Peerblog“ zur Unterstützung von Kanzlerkandidat Peer Steinbrück im Jahr 2013.
 
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßte die Entscheidung. „Damit ist klargestellt, dass Journalistinnen und Journalisten Informationen über das kommunale Handeln einfordern können, die über den direkten Geschäftsbereich des Rathauses hinausgehen“, erklärte der Bundesvorsitzende Frank Überall. [dpa]

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