BGH entscheidet über Netzsperren

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Nachdem bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) im österreichischen Fall über die Sperrung der Webseite Kino.to geurteilt hat, muss sich auch die höchste deutsche Gerichtsinstanz mit Internetsperren beschäftigen. Die Gema will ein Urteil des OLG Hamburg nicht akzeptieren und zieht vor den Bundesgerichtshof (BGH).

Die Verwertungsgesellschaft wollte die Sperrung von 3dl.am durch die Deutsche Telekom erwirken. Über das Portal wurden Links zu illegalen Kopien urheberrechtlich geschützter Werke veröffentlicht, die man bei bekannten Sharehoster wie Netload, Uploaded oder Rapidshare herunterladen konnte. Die Telekom wehrte sich aber gegen die Sperrung, so dass der Fall vor Gericht ging. Das OLG Hamburg entschied dann im Sinne der Telekom.

Das Urteil des BGH wird insofern interessant sein, als dass bereitsder EuGH zum Thema Netzsperren geurteilt hat und sie für rechtmäßighält. Von diesem Urteil erwartet sich die Gema Rückenwind für dieVerhandlung vor dem BGH. „Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs… hat die Erfolgsaussichten der Gema im Revisionsverfahren maßgeblicherhöht“, erklärt Gema-Sprecherin Ursula Goebel gegenüber DIGITALINSIDER.

Der BGH wird sich mit der Frage beschäftigen, ob einInternet Service Provider (ISP) wie die Deutschen Telekom dazu gezwungenwerden kann, Webseiten mit rechtsverletzenden Inhalten zu sperren.Bislang ging es in der Rechtsprechung nur um die Verantwortung von HostProvidern, nicht jedoch im ISP. Es dürfte noch ein Jahr ins Land gehen,bevor der BGH zum Thema Netzsperren ein Urteil sprechen wird.

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5 Kommentare im Forum

  1. AW: BGH entscheidet über Netzsperren "Die Verwertungsgesellschaft wollte die Sperrung von 3dl.am durch die Deutsche Telekom erwirken. Über das Portal wurden Links zu illegalen Kopien urheberrechtlich geschützter Werke veröffentlicht, die man bei bekannten Sharehoster wie Netload, Uploaded oder Rapidshare herunterladen konnte. Die Telekom wehrte sich aber gegen die Sperrung, so dass der Fall vor Gericht ging. Das OLG Hamburg entschied dann im Sinne der Telekom." Völlig egal was auf der Seite gehostet wird / wurde. Wie kommt die GEMA auf die Idee eine Webseite Sperren lassen zu wollen? Größenwahn? Was passiert als nächstes? Lässt der Lidl die Aldi Webseite sperren, weil die günstiger sind?
  2. AW: BGH entscheidet über Netzsperren Es vergeht kein Monat ohne eine Meldung darüber gegen wen oder was die Gema gerade klagt. Wenn sogar das OLG Hamburg, welches weiß Gott nicht für besonders internetfreundliche Urteile bekannt ist, diesem Verein eine Abfuhr erteilt, dann sagt das wirklich alles. Aber nein, der Gema ist nichts zu peinlich und auch nichts zu teuer. Man hat ja scheinbar soviel Kohle im Überfluss, dass man sich zu alles und jedem frisch fröhlich durch sämtliche Instanzen klagen kann. Was für ein arroganter und völlig größenwahnsinniger Haufen.
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