BR: Frequenzumwidmung für BR Puls ist rechtens

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Radio UKW Bild: © jakkapan - Fotolia.com
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Der Bayerische Rundfunk widerspricht entschieden einer Darstellung des VPRT, wonach die geplante Umwidmung der UKW-Frequenzen von BR Klassik auf BR Puls unrechtmäßig sei. Der Schritt sei sogar notwendig, damit der BR seinem Versorgungsauftrag nachkommen könne und auch jüngere Zielgruppen anspreche würde.

Der Bayerische Rundfunk (BR) hat einer Darstellung des VPRT widersprochen, wonach die geplante Umwidmung der UKW-Frequenzen von BR Klassik für den Jugendsender BR Puls unzulässig sei. Der Juristische Direktor des Bayerischen Rundfunks, Albrecht Hesse, argumentierte in einer Gegendarstellung, dass die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Rundfunkhauses das Bayerische Rundfunkgesetz sei. Nach diesem habe der BR den Auftrag, die gesamte Bevölkerung mit Programmen zu versorgen.

Um den rechtlich vorgeschriebenen Versorgungsauftrag zu erfüllen, müsse der BR sein Angebot zweckmäßig fortentwickeln können. Diesem Zweck diene auch die Bestands- und Entwicklungsgarantie, die Verfassungsrang hat und in Art. 1 Abs. 2 des Bayerischen Rundfunkgesetzes noch einmal bekräftigt werde. Die geplanten Maßnahmen der Frequenzumwidmung würden dabei genau diesem Ziel dienen. So solle mit BR Puls ein jüngeres Publikum angesprochen werden, um einem geplanten Generationenabriss entgegen zu wirken.
 
Vier der fünf aktuellen UKW-Programme des BR würden ein Zielpublikum ansprechen, das älter als 50 Jahre sei. Bayern 3 sei demnach die einzige UKW-Hörfunkwelle der Rundfunkanstalt, die ein Zielpublikum erreicht, das mehrheitlich jünger als 50 Jahre ist. Die Zielgruppe der 14- bis 29-Jährigen würde allerdings auch von diesem Sender nur am Rande bedient. Vor diesem Hintergrund würde dringender Handlungsbedarf bestehen, das Angebot über UKW neu auszurichten.
 
Nach Art. 2 Abs. 4 des Bayerischen Rundfunkgesetzes ist die Frequenzumwidmung laut Hesse zulässig. „Die Anzahl der analogen Hörfunkprogramme vergrößert sich nicht, und es entstehen insgesamt keine Mehrkosten. Die Bestimmung des Bayerischen Rundfunkgesetzes geht als jüngeres und spezielleres Gesetz der Bestimmung im Rundfunkstaatsvertrag vor“, erklärt der Jurist. Der BR würde sich deshalb mit dem Schritt auf dem Boden geltenden Rechts bewegen. Ein Rechtsgutachten des renommierten Juristen Prof. Dr. Joachim Wieland komme hier zu dem selben Schluss.
 
Bezogen auf die Kritik des VPRT in Bezug auf die mangelnde Abdeckung mit DAB Puls, wo BR Klassik weiter empfangbar bleiben soll, weist der Bayerische Rundfunk zudem darauf hin, dass bereits 2016 die DAB-Plus-Abdeckung bei 97,3 Prozent liegen soll und damit höher wäre als die Abdeckung mit UKW, die lediglich bei 95,7 Prozent liegt. [ps]

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10 Kommentare im Forum

  1. AW: BR: Frequenzumwidmung für BR Plus ist rechtens Nix für ungut, aber der Sender heißt "Puls" und nicht "Plus"
  2. AW: BR: Frequenzumwidmung für BR Plus ist rechtens Richtig, vor allem nicht "BR Plus" sondern einfach nur "PULS". Trotzdem ist die Aussage des BR falsch. Und im TV interessiert den BR die jüngere Zielgruppe auch nicht, aber im Radio braucht es dafür so einen Schritt... komisch.
  3. AW: BR: Frequenzumwidmung für BR Plus ist rechtens Selbstverständlich gibt es viele, sehr informative Sendungen für die jüngere Zielgruppe (Schüler, Studenten) auf BR und BR-alpha; nur eben nicht für ungebildete, wenig intelligente, junge Menschen.
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