BR: Neuer Rundfunkbeitrag belastet Wirtschaft weniger als bisher

0
21
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Laut Bayerischem Rundfunk (BR) wird die Mehrzahl der Unternehmen durch den neuen Rundfunkbeitrag weniger belastet als zuvor. Auch die Annahme, dass die Umstellung bei der Gebührenerhebung erfolgt sei, um Mehreinnahmen für die Öffentlich-Rechtlichen zu generieren, weist der Rundfunk abermals zurück.

Seit Wochen wird intensiv über den neuen Rundfunkbeitrag diskutiert und darüber, wer durch die Umstellung mehr zahlen muss, als vorher und wer weniger. Beim Bayerischen Rundfunk (BR) geht man davon aus, dass es insgesamt nicht zu Mehrbelastungen für die Wirtschaft kommen wird. Dies teilte die Rundfunkanstalt am Donnerstag mit. Einer Schätzung zu Folge werde demnach für 70 Prozent aller Betriebe lediglich der ermäßigte Beitrag von 5,99 Euro anfallen, mit dem auch das erste geschäftlich genutzte Kraftfahrzeug mit abgedeckt ist.

Profitöre der neuen Regelung seien damit zum Beispiel Handwerker, die bislang für zwei Radios in Werkstatt und Auto doppelt zahlen mussten. Auch das Hotelgewerbe wird mit der Neuregelung entlastet. Musste bisher für jedes Zimmer der halbe Rundfunkbeitrag entrichtet werden, sind ab Januar 2013 auch hier nur noch 5,99 Euro je Zimmer fällig. Falls ein Zimmer außerhalb der Saison für mindestens drei Monate geschlossen ist, entfällt hier die Beitragspflicht ganz.
 
Auch auf die Diskussion zur Mehrbelastung von betrieblich genutzten Fuhrparks geht der BR in seiner Stellungnahme ein. So waren Autoradios in geschäftlich genutzten Fahrzeugen schon vor der Änderung beim Rundfunkbeitrag gesondert Gebührenpflichtig. Jedoch war lediglich ein Teil dieser Radios tatsächlich angemeldet. Falls es in einzelnen Branchen durch den neuen Rundfunkbeitrag zu unverhältnismäßigen Belastungen kommen sollte, so soll dies im Rahmen der Evaluierung der Beitragsreform im Jahr 2014 eingehend besprochen werden.
 
Nochmals weißt der BR darauf hin, dass Annahmen, wonach der neue Rundfunkbeitrag den Öffentlich-Rechtlichen zu Mehreinnahmen verhelfen solle, unbegründet sind. Vielmehr würde die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) Überschüsse beim Finanzbedarf in der folgenden Beitragsperiode abziehen. [ps]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

0 Kommentare im Forum

Alle Kommentare 0 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum