Berliner Medienhüter fechten Radio-Paradiso-Entscheidung an

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Radio UKW Bild: © jakkapan - Fotolia.com
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Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) will die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zugunsten des christlichen Privatsenders Radio Paradiso anfechten.

Wie der Medienrat am Dienstagabend mitteilte, hat das MABB-Gremium unter Vorsitz der früheren Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, die schriftliche Urteilsbegründung der Richter ausgewertet und will einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Nach seiner Auffassung habe das Verwaltungsgericht die Auswahlentscheidung zugunsten Oldiestar zu Unrecht aufgehoben, hieß es.

Das Verwaltungsgericht habe zwar formell den Spielraum des Medienrates anerkannt, stelle aber Anforderungen an die Entscheidung, die im Sinne der früheren OVG-Rechtsprechung zur Kanalbelegung „überspannt“ seien und den Beurteilungsspielraum des Medienrats faktisch aushöhlten.

Die Medienhüter für Berlin und Brandenburg hatten Radio Paradiso unter anderem wegen des geringen Wortanteils im Herbst die Lizenz entzogen und die Frequenz dem Wettbewerber Oldiestar zugesprochen. Die Richter hatten diese Entscheidung Mitte November aufgrund von Verfahrensfehlern gekippt und die MABB aufgefordert, den christlichen Sender weiterhin zu verbreiten (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). [ar]

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