Böhmermann-Skandal: Beleidigungs-Prozess kann sich hinziehen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Staatsaffäre rund um Jan Böhmermanns Schmähkritik könnte sich noch eine ganze Weile in die Länge ziehen. Eine schnelle Entscheidung ist im Prozess wegen Beleidigung des türkischen Präsidenten Erdogan nicht zu erwarten.

Nach der einstweiligen Verfügung gegen Jan Böhmermann vom Dienstag ist in einem weiteren Verfahren wegen möglicher Beleidigung keine schnelle Entscheidung über eine Anklage zu erwarten. „Eine Prognose, wann die Entscheidung über das Bestehen eines hinreichenden Tatverdachtes möglich ist, kann derzeit nicht exakt angestellt werden“, teilte die Staatsanwaltschaft Mainz am Mittwoch auf Anfrage mit. „Ganz kurzfristig wird dies jedoch nicht der Fall sein.“

Böhmermann darf nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom Dienstag große Teile seines „Schmähkritik“-Gedichts über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan nicht mehr wiedergeben. Untersagt seien die schmähenden und ehrverletzenden Passagen (Az.: 324 O 255/16).
 
Ob die Entscheidung aus Hamburg Einfluss haben könnte auf das Verfahren in Mainz, ließ eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft unbeantwortet. Eine Vernehmung des TV-Moderators und Satirikers sei nicht geplant, da er inzwischen von einem Anwalt vertreten werde. Böhmermann droht eine Strafe auf Grundlage des Paragrafen 185 des Strafgesetzbuchs wegen Beleidigung und nach Paragraf 103 wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes. [dpa/fs]

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21 Kommentare im Forum

  1. Ich würde mal laienhaft behaupten, dass die Verjährung aktuell gemäß § 204 BGB gehemmt ist.
  2. § 204 bgb gilt für zivilrechtliche Ansprüche, in § 78a, b, c StGB findest Du aber auch einiges, was den Eintritt der Verjährung voraussichtlich verhindern wird.
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