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  • Hintergrund • Breitbandnutzung im oberen UHF-Band

  • Digitale Dividende: Das mobile Breitband kommt

 erstellt am 19.10.2009 von Marc Hankmann

Am 12. Juni 2009 hat der Bundesrat die Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV) verabschiedet, wodurch das obere UHF-Band (790 bis 862 MHz) für mobile Breitbanddienste freigemacht werden muss. Eigentlich sollte diese Entscheidung schon am 15. Mai 2009 fallen, allerdings waren sich Bund und Länder nicht darüber einig, wer die Kosten derjenigen zahlen soll, die das obere UHF-Band räumen müssen.


In erster Linie sind dies Rundfunkanbieter. Den Aufschub erreichten allerdings die Betreiber drahtloser Mikrofone, die im Verband für professionelle drahtlose Produktionstechnologie (Association of Professional Wireless Production Technologies, APWPT) zusammengeschlossen sind. Der APWPT schrieb Gemeinden an und erklärte ihnen, warum die Drahtlosmikrofone ihrer Stadthallen oder Theater in Zukunft nicht mehr funktionieren würden. Nachdem sich aber der Bund bereit erklärt hat, solche Kosten zu übernehmen, wurden die Änderungen zur FreqBZPV verabschiedet.

Mobilfunker wollen mehr


Darüber hinaus hat der APWPT erreicht, dass seine Mitglieder das obere UHFBand bis 2015 nutzen können. Was die Kosten einer Räumung für private und öffentlich-rechtliche Rundfunkanbieter angeht, wird lediglich vermerkt, dass geprüft wird, "inwieweit diese Umstellungskosten angemessen im Rahmen der Neuvergabe u. a. auch durch die künftigen Frequenznutzer zu tragen sind". Die Frequenzen sollen versteigert werden. Vodafone hat bereits angekündigt, im kommenden Jahr die LTE-Technologie in ländlichen Gebieten einzusetzen, so die Frequenzversteigerung noch 2009 stattfinden sollte. Bis zu fünf Megabit pro Sekunde sollen dann im ersten Schritt zur Verfügung stehen.
 
Im Januar 2009 sprach Stephan Korehnke, Head of Regulatory Affairs bei Vodafone, auf einer Konferenz zur Digitalen Dividende in Wien von einer flächendeckenden Versorgung bei ca. drei Megabit pro Sekunde. Damit aber nicht genug. Vodafone schielt auf weitere Frequenzen unterhalb von einem Gigahertz. Laut Korehnke will Vodafone die Freigabe weiterer 90 MHz angehen, um die Bandbreite auf sechs Megabit pro Sekunde erhöhen zu können. Das dürfte aber zunächst schwer werden, denn die FreqBZPV räumt dem Rundfunk für den Bereich zwischen 470 und 790 MHz die alleinige Nutzung ein. Es sind lediglich Tests bis zur Nutzung des oberen UHF-Bands durch Breitbanddienste erlaubt.

Wettbewerb fördern Nun beginnt das Ringen um die begehrten Frequenzen. Die Mobilfunkanbieter sind sicherlich die aussichtsreichsten Kandidaten. Doch ganz ohne Gegenwehr wird ihnen das Frequenzgut nicht in den Schoß fallen. "Die neuen Frequenzen allein machen noch kein Breitband in der Fläche", sagt Harald A. Summa, Geschäftsführer des Verbands der deutschen Internetwirtschaft, Eco. Summa fordert einen "intensiven Wettbewerb der Anbieter" ein, um die weißen Flecken des Breitbandatlasses zu schließen.
 
"Es muss deshalb einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Access-Produkten für alle Marktteilnehmer geben", so Summa weiter. Eco will zusätzlich erreichen, dass regionale Anbieter bei der Versorgung ländlicher Regionen zum Zuge kommen. "Der per Funk erzeugte Datenverkehr muss am Ende durch die Anbieter doch mit leitungsgebundenen Breitbandlösungen abtransportiert werden", erklärt der Eco-Geschäftsführer. Doch bevor überhaupt feststeht, wer die Frequenzen bekommt, muss erst einmal festgelegt werden, wie diese versteigert werden.
 
Vodafone geht von mehreren bundesweiten Lizenzpaketen aus. Sicherlich werden die Gewinner der Versteigerung zuerst in solche ländliche Regionen gehen, in denen sie sich den meisten Gewinn erhoffen. Ob so bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 50 MBit/s erreicht werden kann, sei einmal dahingestellt.

Die Informationen in diesem Artikel basieren auf sorgfältiger Recherche und geben den Sachstand zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung wieder. Spätere Entwicklungen oder Updates sind aus diesem Grund unter Umständen nicht berücksichtigt. Für Hinweise auf möglicherweise überholte Informationen sind wir dankbar.
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