Bündnisgrüne kritisieren Datenschutz bei GEZ-Reform

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Am Montag haben ARD und ZDF ihr Gutachten zur Neuregelung der Rundfunkgebühren vorgestellt. Doch im Gegensatz zu den Öffentlich-Rechtlichen findet die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Neuregelung alles andere als verfassungskonform.

Die medienpolitischen Sprecher der Bündnisgrünen im Bundestag haben die geplante Neuregelung der Rundfunkgebühren scharf kritisiert. Zwar sei es richtig, die heutige Rundfunkgebühr in eine Haushaltsgebühr zu ändern. Doch müsse dieser Wechsel unter Maßgabe eines besseren Datenschutzes erfolgen, teilte die Bundestagsfraktion am Dienstag mit. Sonst werde die neue Rundfunkgebühr von den Zuschauerinnen und Zuschauern nicht akzeptiert, glauben die Grünen-Politiker.

Drei Punkte finden die Grünen besonders bedenklich:

1. Die Datenübermittlung der gesamten Meldedaten aller Meldebehörden an die GEZ, die bis zu zwölf Monate lang gespeichert werden dürfen, schafft faktisch ein bundesweites und zentrales Melderegister. Damit dies nicht geschieht, müssen diese Daten umgehend gelöscht werden.

2.  Die GEZ darf auch zukünftig Daten über die Zuschauerinnen und Zuschauer erheben und dabei auf öffentliche und nichtöffentliche Stellen ohne Kenntnis der Betroffenen zugreifen. Dies macht den versteckten Zugriff auf Adresshandel möglich, was völlig unnötig ist. Durch die Auskunftspflicht der Vermieter und Eigentümer können bereits alle nötigen Daten eingeholt werden.

3. Der Austausch von Daten zwischen den Rundfunkanstalten muss gestrichen werden. Die relevanten Daten können die Anstalten bei den Meldeämtern einholen, dazu müssen sie nicht gegenseitig Datensätze austauschen.

„Die Ministerpräsidenten müssen den Datenschutz ernst nehmen und die Bedenken der zuständigen Datenschutzbeauftragen der Länder in die gesetzlichen Regelungen mit aufnehmen“, fordern die Bündnisgrünen. ARD und ZDF hatten am Montag eine Untersuchung des Verfassungsrechtlers Hans-Peter Bull zum Datenschutz bei der neuen Gebührenregelung vorgelegt (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Darin war Bull zu dem Ergebnis gekommen, dass die Neuregelung datenschutzrechtlich unbedenklich sei. [mw]

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