Bundeskartellamt stellt Verfahren gegen Deutsche Funkturm ein

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Deutsche Funkturm GmbH aus Münster ist einer Strafe durch das Bundeskartellamt entgangen. Aufgrund einer Anpassung der Preisgestaltung stellte die Behörde ein Kartellverwaltungsverfahren ein.

Keine Strafe durch das Bundeskartellamt muss die Deutsche Funkturm GmbH aus Münster mehr fürchten. Das bereits im Januar 2015 eingeleitete Kartellverwaltungsverfahren wurde eingestellt, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte.

Das Kartellamt war dem Verdacht eines vermeintlich missbräuchlichen Verhaltens der Deutschen Funkturm bei der Vermietung von hochgelegenen Montageflächen für UKW-Antennen an Antennenträgern nachgegangen. Diese Flächen werden von Sendenetzbetreibern, die zur Übertragung von UKW-Sendern beauftragt werden, gemietet.
 
Im Fokus der Behörde stand die beabsichtigte Preisgestaltung durch die Deutsche Funkturm, die zur Benachteiligung kleinerer Sendenetzbetreiber geführt hätte. „Da die Deutsche Funkturm aufgrund unserer Hinweise eine Anpassung der Preisgestaltung vorgenommen hat, konnten wir das Verfahren einstellen“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, die Entscheidung. [buhl]

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2 Kommentare im Forum

  1. Und was ist mit der Preisgestaltung aus der Vergangenheit? Wie bei Amazon und anderen Großen, erst wenn das Kartelamt denen auf die Pelle rückt ändern die ihr Vehalten, wohl wissend, das man dann einer Strafe noch entgehen kann. Die Jahre der Vergehen und die daraus eingenommen Gewinne bleiben aber erhalten. Ich komme jetzt nicht auf den Fachbegriff, als Amazon die Klausel hatte, dass ein Shopbetreiber auf anderen Plattformen nicht billiger sein dürfe als im Marketplace!