Bundesnetzagentur: Ausbau der Glasfasernetze durch Stromanbieter

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Um den Ausbau der Glasfaser-Netze in Deutschland zu beschleunigen und zu erleichtern, hat die Bundesnetzagentur einen Leitfaden veröffentlicht, der die Mitverlegung von Glasfaserkabeln beim Verlegen von Stromleitungen regeln soll.

Die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen via Glasfaser ist eine kostspielige Angelegenheit. Damit die Synergien beim Verlegen der Kabel in Zukunft möglichst gut genutzt werden können, hat die Bundesnetzagentur am heutigen Montag einen Leitfaden veröffentlicht, der das gleichzeitige Verlegen von Stromleitungen und Breitband-Anschlüssen regeln soll. Laut Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann könne das Mitverlegen von Glasfaserkabeln oder Leerrohren durch die Stromnetzbetreiber insbesondere im ländlichen Raum einen wichtigen Beitrag zur Breitbandversorgung leisten.

Für die Mitverlegung von Breitband-Anschlusskabeln in den Stromnetzgräben hält die Bundesnetzagentur drei Verlegungsalternativen für denkbar. Bei der Ersten könne die Mitverlegung eines Breitband-Kabels im Auftrag eines Telekommunikationsunternehmens (TK-Unternehmen) durch den Stromnetzbetreiber durchgeführt werden. Dieser würde die entsprechenden Aufwendungen für die Tiefbaumaßnahmen vom TK-Anbieter erstattet bekommen.

In der zweiten Variante könne der Stromnetzbetreiber die Verlegung auf eigene Kosten durchführen und die Breitband-Leitungen später an TK-Unternehmen vermieten oder selbst als Anbieter auftreten. Als dritte Variante wäre ein Verkauf der Leitungen zu „besonderen“ Konditionen durch den Stromnetzbetreiber an die TK-Anbieter denkbar.

Mit dem Leitfaden will die Bundesnetzagentur den beteiligten Unternehmen nach eigenen Angaben mehr Klarheit und Sicherheit über die Konditionen des Ausbaus der Glasfasernetze geben. Der Leitfaden soll seine Gültigkeit bis zum Ende der zweiten Anreizregulierungsperiode im Jahr 2018 behalten. [ps]

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10 Kommentare im Forum

  1. AW: Bundesnetzagentur: Ausbau der Glasfasernetze durch Stromanbieter Was'n das wieder für'n ausgemachter Schwachsinn, soll das dann auch noch mit nem "Glasfasercent" auf den Strompreis umgelegt werden, weil der ja so schön niedrig ist.
  2. AW: Bundesnetzagentur: Ausbau der Glasfasernetze durch Stromanbieter Hast du die ganze Nachricht gelesen? Wie die Benutzung geregelt werden kann?
  3. AW: Bundesnetzagentur: Ausbau der Glasfasernetze durch Stromanbieter Und Du hast die Hoffnung dass bei einer (oder mehreren) Variante(n) der Stromkunde nicht daran "beteiligt" wird, da wird mit Sicherheit jeder Aufwand mitberechnet, an Gewinnen dürfte der Stromkunde, falls es die dann geben sollte, allerdings nicht beteiligt sein.
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