Bundesnetzagentur will Telekom Vectoring-Monopol ermöglichen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Entscheidung im Vectoring-Streit rückt näher – und die Deutsche Telekom wird ihre Pläne wohl umsetzen können. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte einen Entscheidungsentwurf, der den Bonnern die „letzte Meile“ sichern würde.

Mit dem Entscheidungsentwurf zum Vectoring-Streit, den die Bundesnetzagentur am Montag veröffentlichte, dürften sich die Befürchtungen der Glasfaser-Anbieter und die Hoffnungen der Deutschen Telekom bestätigt haben. Die Regulierungsbehörde will dem Bonner Telekommunikationsunternehmen die Vorherrschaft über die Hauptverteiler zur Umsetzung der Vectoring-Technologie erlauben.

Spätestens mit der konkreten Ausbau- und Investitionszusage der Telekom schien der Weg für die Telekom geebnet. Mit der Vectoring-Technologie, bei der mit bereits vorhandenen Kupferleitungen Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s ermöglicht werden sollen, wollen die Bonner den von der Bundesregierung vorgegebenen flächendeckenden Breitbandausbau bis 2018 kostengünstig bewerkstelligen. Die Konkurrenz sieht im Vectoring jedoch nur eine Übergangslösung und plädiert für Glasfaserleitungen, die zukunfstsicherer seien und deutlich höhere Internetgeschwindigkeiten versprechen.
 
Mit dem durch die Bundesnetzagentur ermöglichten Zugriff auf die Hauptverteiler kann die Telekom nun aber der Konkurrenz den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung verweigern, sofern sie den Nahbereich mit Vectoring-Anschlüssen erschließt. Der Entwurf sieht allerdings auch ein Vorrecht für Wettbewerber vor, wenn sie sich flächendeckender als die Telekom engagieren.
 
„Unser Vorschlag für die künftigen TAL-Zugangsbedingungen stellt angesichts der sehr kontroversen Diskussionen über die Einführung der Vectoring-Technik auch in den Nahbereichen einen fairen Kompromiss dar“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, in der Pressemitteilung und sieht im Entwurf einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum flächendeckenden schnellen Internet: „Inhaltlich geht es uns darum, dass der Breitbandausbau vorangetrieben wird, auch künftig ein chancengleicher Wettbewerb zum Nutzen der Verbraucherinnen und Verbraucher sichergestellt bleibt.“
 
Für den Fall, dass die Telekom Wettbewerbern den Zugang verweigert, sind im Entscheidungsentwurf Regelungen für eine finanzielle Kompensation durch die Bonner vorgesehen. Auch stünden die Anschlüsse außerhalb des Nahbereichs jedem Wettbewerber offen.
 
Das letzte Wort dürfte mit dem Entwurf noch nicht gesprochen sein, schließlich bietet die Bundesnetzagentur den Wettbewerbern an, bis zum 18. Januar 2016 schriftlich zum Entwurf Stellung zu beziehen. Auch gibt es am 10. Dezember bei einer öffentlichen mündlichen Anhörung für die Telekom-Konkurrenz die Möglichkeit, sich zum Entwurf zu äußern. [buhl]

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45 Kommentare im Forum

  1. Es droht in weiten Teilen die Rückkehr eines Monopols. Ein schlechter Tag für die Infastruktur dieses Landes, wettbewerbsschädlich und technologisch sehr kurzsichtig.
  2. warum? Die Telekom ist der einzige der das Telefonnetz noch ausreichend ausbaut. (fast) Alle anderen setzen sich doch nur ins gemachte Nest!
  3. Die setzen sich nicht ins Nest, sondern bezahlen in barer Münze an die Telekom als Vorleister. Alles andere ist nur hohles Blabla von den Telekomikern. Im Energiemarkt ist es doch auch so. Da beschwert sich keiner. Denn Yello baut bei uns ganz sicher kein Stromnetz aus. Das macht immer der regionale Betreiber, egal an wen ich bleche. Dafür bekommen die halt wiederum Cash vom alternativen Anbieter. In auffallend ähnlicher Weise passiert das eben auch bei der Telekom. Und wenn die nicht willens sind, ihr Netz ordentlich auszubauen, muss man sie halt zwingen und nicht solche Monopole billigen. Bei uns bauen übrigens auch Encoline und die Netkom aus. Deshalb gibt die Telekom ja endlich mal Gas.
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