Bundestag beschließt Gesetz gegen Hass im Netz

58
73
Bild: © Victoria - Fotolia.com
Bild: © Victoria - Fotolia.com

Seit Jahren schon macht die Politik Druck auf Online-Netzwerke, schneller und konsequenter Gewaltdrohungen und Terror-Propaganda zu löschen. In Deutschland ging jetzt ein Gesetz dazu durch den Bundestag. Kritiker warnen vor Gefahren für die Meinungsfreiheit.

Der Bundestag hat am Freitag das umstrittene Gesetz beschlossen, das Online-Netzwerke zu einem härteren Vorgehen gegen Hetze und Terror-Propaganda verpflichten soll. Es sieht unter anderem vor, dass Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis darauf löschen müssen. Für nicht eindeutige Fälle ist eine Frist von sieben Tagen vorgesehen. Bei systematischen Verstößen drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro. Bei der Abstimmung hatten Gegner des Gesetzes aus den Fraktionen der Grünen und Linken keine Chance gegen die Regierungsmehrheit von Union und SPD.
 
Kritiker des Gesetzes unter anderem aus der Internet-Branche warnen davor, dass damit den Unternehmen die Entscheidung darüber überlassen werde, was rechtmäßig sei. Außerdem sehen sie die Gefahr einer Einschränkung der Meinungsfreiheit, weil Netzwerke sich aus Angst vor den Strafen eher für das Löschen grenzwertiger Beiträge entscheiden könnten.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verteidigte das Gesetz in der Debatte im Bundestag dagegen als „Garantie der Meinungsfreiheit“. Mit kriminellen Hassposts sollten Andersdenkende zum Schweigen gebracht werden – „mit diesem Gesetz beenden wir das digitale Faustrecht im Netz“, sagte Maas. Die Bundesregierung sei angesichts der ausufernden Hasskriminalität im Netz gezwungen gewesen, einzugreifen. „Denn die Vergangenheit hat gezeigt: Ohne Druck werden die großen Plattformen ihre Verpflichtungen nicht erfüllen.“
 
Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast warnte davor, dass mit dem Gesetz „ganz grundlegende Weichen für das digitale Zeitalter“ gestellt würden. Andere Länder – auch nicht-demokratische – schauten auf Deutschland. Es gehe darum, die richtige Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz zu finden. „Ich habe immer noch das Gefühl, dass der Reiz zu löschen größer ist als der Reiz, die Meinungsfreiheit einzuhalten“, betonte Künast. Zudem sei die rechtliche Bewertung vieler Fälle oft schwierig. So sei ein Kommentar, in dem ein Nutzer ihr schrieb, er würde gern ein Enthauptungsvideo von ihr sehen, auch von der Staatsanwaltschaft als nicht strafbar eingestuft worden.
 
Die Linken-Abgeordnete Petra Sitte warnte im Bundestag, dass Rechtsdurchsetzung in die Hände privater Unternehmen gelegt werde. Nach der ersten heftigen Kritik an dem im April vorgestellten Entwurf wurde die Möglichkeit vorgesehen, die Entscheidung in schwierigen Fällen auch einem neuen unabhängigen Gremium zu überlassen, das dem Bundesamt für Justiz untersteht. Wie genau dieses Gremium ausgestaltet und besetzt werden soll, blieb zunächst unklar.
 
Da die meisten großen Online-Unternehmen ihren Sitz im Ausland haben, sieht das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ nun auch einen „Zustellungsbevollmächtigten“ in Deutschland vor, der binnen 48 Stunden auf Beschwerden reagieren soll. Die Internet-Unternehmen hatten in den vergangenen Jahren nach der massiven Kritik aus der Politik das Vorgehen gegen Hassposts und Terror-Propaganda zwar verschärft. Unter anderem der Bundesregierung und der britischen Premierministerin Theresa May gehen die Fortschritte aber nicht weit genug.
 
Der Digitalverband Bitkom sieht in dem Gesetz weiterhin Probleme mit Verfassung und europäischem Recht: „Es ist sehr wahrscheinlich, dass das unausgereifte NetzDG genauso wie die Vorratsdatenspeicherung gerichtlich gekippt wird“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Facebook kritisierte, „die mangelnde Gründlichkeit und Beratung“ bei dem Gesetz werde dem Thema nicht gerecht. [dpa]

Bildquelle:

  • Technik_Web_Artikelbild: © Victoria - Fotolia.com

58 Kommentare im Forum

  1. Die Gedanken sind frei! Es geht wohl ausschließlich um "Hasskommentare", nicht um den Hass an sich ...
  2. Wer ein solches Gesetz nicht nur einbringt, sondern es auch als "Garantie für die Meinungsfreiheit" tituliert, hat offenkundig ein grundlegendes Verständnisproblem mit der Rechtssprechung in Deutschland. Ist Herr Maas deswegen in die Politik gegangen, weil er ein so schlechter Jurist war? Die Judikative an Unternehmen zu deligieren, ansatt sie im Gerichtssaal zu belassen, ist absolut inakzeptabel für ein freies und ordentliches Rechtssystem. Das die Unternehmen - mangels Fachkenntnis - gar nicht anders können werden, als grossflächig zu agieren und jede nur im Ansatz kritische Meinung zu entfernen, scheint dabei wohl überlegtes Kalkül zu sein. Bereits heute (obwohl dieses Gesetz noch nicht in Kraft ist), werden kritische Artikel in sozialen Netzwerken aus Angst vor Repressalien gar nicht erst geschrieben oder sofort wieder entfernt. Und wenn Künast ein solches "Meinungsunterdrückungsgesetz" noch nicht weit genug geht, dokumentiert das nur das neue Selbstverständnis einer einstmals freiheitlich orientierten Partei.
  3. Wie man aus so einer Äußerung zu deiner Künast-Bewertung kommen kann, ist mir schleierhaft: Und wenn Du meinst, dass irgendwelchs Gebrabbel über "Freude über ein Enthauptungsvideo" als überspitzte Kritik an einer Person Straffrei bleiben sollte.... Wo zieht man dann die Grenze? "Ich würde mich freuen, wenn ich ein Enthauptungsvideo mit Frau Künast in der Hauptrolle sehen würde" bleibt straffrei, aber in Kombination mit einem "Dem Henker würde ich noch einen Kasten Bier ausgeben" wird es bestraft?
Alle Kommentare 58 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum