Bußgeldverfahren für MTV-OP-Show

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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In ihrer jüngsten Sitzung hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) über die neu gestarteten Schönheits-OP-Sendungen „Beauty Queen“ und „Alles ist möglich“ (RTL) sowie den Vorbericht zur TV-Show „The Swan“ (ProSieben) diskutiert.

Als Ergebnis werden die genannten Folgen auf mögliche Jugendschutzverstöße hingeprüft und die künftigen Sendungen genau beobachtet. In diesem Zusammenhang warnte KJM-Vorsitzender Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring noch einmal davor, Schönheitsoperationen im Fernsehen gegenüber einem jugendlichen Publikum als Kult darzustellen, ohne die Probleme und Risiken ausreichend zu verdeutlichen.

Mittlerweile ist auch ein großer Teil der Ärzteschaft auf Distanz zum Schönheits-OP-Trend gegangen. Nachdem die Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) insbesondere die Unterhaltungsformate bereits in Frage stellte, kritisierte jetzt auch der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, dass die Vermarktung schönheitschirurgischer Leistungen im Fernsehen ein „unerträgliches Ausmaß“ erreicht habe. Der KJM-Vorsitzende begrüßt die Initiative der Bundesärztekammer „Gemeinsam gegen den Schönheitswahn“.
 
Jugendschutzverstöße in Schönheits-OP-Sendungen stellte die KJM bisher bei den sechs Folgen der Reihe „MTV – I want a famous face“ fest. Für die Folgen 1-3 sind Beanstandungen und Sendezeitbeschränkungen auf 23 Uhr bzw. 22 Uhr ausgesprochen worden. Für Folge 4-6 soll neben der Beanstandung ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Abhängig von den Ergebnissen der Anhörung von MTV, die die BLM als zuständige Landesmedienanstalt jetzt durchführt, kann nach Auffassung der KJM ein Bußgeld bis zu 90.000 Euro verhängt werden.
 
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit für das Internet hat die KJM ein weiteres Konzept für ein System zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 Jugendmedienschutzstaatsvertrag bewertet: Auch beim Konzept „AVSKey/AVSKeyfree plus digipay“ der Firmen RST Datentechnik GmbH und F. I. S. GmbH ist die KJM auf Grundlage der bisher vorgelegten Unterlagen der Ansicht, dass es bei entsprechender Umsetzung den gesetzlichen Anforderungen für geschlossene Benutzergruppen im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV genügen wird. Bei AVSKey/AVSKeyfree plus digipay werden bei der Authentifizierung eine individualisierte und kopiergeschützte CD-ROM und eine Adult-PIN eingesetzt. Die Identifizierung der Kunden ist mittels Post-Ident-Verfahren vorgesehen. Durch das zusätzliche Payment-Modul „digipay“ wird die Gefahr der Weitergabe der Zugangsdaten minimiert. [lf]

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