CDU/CSU: Rechtsanspruch auf schnelles Internet

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Nicht nur schnelles Internet, sondern auch ein Rechtsanspruch darauf – bis 2018 will die CDU/CSU deutschlandweit eine flächendeckende Breitbandversorgung einführen – mitGeschwindigkeiten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde.

Die CDU/CSU hat sich die Einführung eines Rechtsanspruchs auf schnelles Internet zum Ziel gesetzt. Die Forderung nach schnellem Internet und einem gesetzlich verankerten Recht darauf hat die zuständige CDU-Programmkommission in ihrem Abschlussbericht festgehalten, den sie nun vorgelegt hat. In dem Bericht sieht die Union vor, jedem die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglichen zu wollen.

Zur Umsetzung dieses Ziel will sich die Union deutschlandweit für eine flächendeckendeBreitbandversorgung einsetzen, die Geschwindigkeiten von mindestens 50Megabit pro Sekunde erzielt. Dafür werde die Partei „einenRechtsanspruch auf einen schnellen Internetzugang einführen, umgleichwertige Lebensverhältnisse zu gewährleisten“. Die Einführung desRechtsanspruchs ist für die nächsten beiden Jahre geplant.
 
Pläne für den Breitbandausbau in Deutschland gibt es schon lange, sie waren auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD verankert, ein Rechtsanspruch auf schnelles Internet war darin nicht festgehalten. In der Bundesregierung ist die SPD mit Sigmar Gabriel und Andrea Nahles für die entsprechenden Themen zuständig. Die CDU-Kommission unter der Leitung des stellvertretenden CDU-Vorsitzenden Thomas Strobl war 2014 zur Weiterentwicklung des CDU-Programms ins Leben gerufen worden. [kw]

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40 Kommentare im Forum

  1. AW: CDU/CSU: Rechtsanspruch auf schnelles Internet Ok, und was ist falls man in einer Gegend wohnt in der kein Anbieter 50 Mbit/s anbietet? Wird dann ein Anbieter dazu gezwungen, oder folgt dann die Lösung LTE 50 Mbit/s für alle, nur eben nicht alle gleichzeitig?
  2. AW: CDU/CSU: Rechtsanspruch auf schnelles Internet Na herzlichen Glückwunsch, wenn dann jede Berghütte versorgt werden muss. Es gab bisher keinen Rechtsanspruch auf einen Telefonanschluss, warum brauchen wir das fürs Internet. Schmeißen wir doch Steuergelder aus dem Fenster...
  3. AW: CDU/CSU: Rechtsanspruch auf schnelles Internet Klagen ist dann das einzige Mittel! Schließlich bescheiszen einen die Anbieter sowieso mit dem Versprochenen, aber tatsächlich gebuchten und dann jedoch erhaltene Bandbreiten. Wenn man einen Rechtsanspruch haben werden soll, dann muss dieser auch erfüllt werden. Wenn nicht sind Strafzahlungen oder starke Rabatte unumgänglich. Und so werden sich Internetanbieter 2 mal überlegen ob sie wirklich den Fall eines Falles ankommen lassen wollen. Es wird ja, wenn es wen betrifft, dass der Standard nicht eingehalten wird, sicher mehrere Kunden betreffen und wenn diese darauf pochen sollten und der Standard aber wegen fehlenden Leitungskapazitäten nicht gewährleistet werden kann, wird es heikel für den Anbieter. Und ich finde das mal gut, denn wir zahlen alle Geld und es wird immer zu wenig in den Ausbau und Modernisierung der Leitungen und des Angebotes investiert. So sind sie dann dazu gezwungen, wenn sie nicht durch fehlende Mindeststandards sich selbst zugrunde richten wollen. Ich habe da schon eine hohe Schmerztoleranz an den Tag legen müssen was diese Umstände angeht. Daher ist klagen das einzige Mittel was einem zum Recht verhilft, wenn etwas versprochen und bezahlt, aber nicht geliefert wird.
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