CDU: Grundsatz der Staatsferne im ZDF nicht gefährdet

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Grundsatz der Staatsferne ist im ZDF durch dieZusammensetzung der Gremien Fernsehrat und Verwaltungsrat gegeben. Mit dieser Begründung lehnen die unionsgeführten Bundesländer eine Änderung am ZDF-Staatsvertrag ab.

Das meldete die Nachrichtenagentur epd am Donnerstag. Demnach erklärte die sächsische Staatskanzlei, die bei der Medienpolitik der Union federführend ist, sich beim Bundesverfassungsgericht gegen Änderungen am ZDF-Staatsvertrag auszusprechen. Mit dieser Stellungnahme reagierten die Länder auf einen Normenkontrollantrag des Landes Rheinland-Pfalz. Politiker von SPD und Grünen kritisierten die Aussagen der Union, so das Blatt.
 
Im November 2010 hatte das Bundesland Rheinland-Pfalz vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen den ZDF-Staatsvertrag eingereicht. Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) der auch als Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrats amtiert, führte die Auseinandersetzungen um ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender vor einem Jahr als Motivation für die Beschreitung des Rechtswegs an.

Die unionsnahe Mehrheit im Verwaltungsrat hatte gegen den Willen von Intendant Markus Schächter die Vertragsverlängerung mit Brender abgelehnt. Beck sprach von einem „als rechtswidrig eingeordneten Sachverhalt“. Rheinland-Pfalz will nach Becks Worten durch die Klage eine Reduzierung der politischen Einflußnahme im Verwaltungs- und Fernsehrat des Senders erreichen.
 
Bender selbst hatte nach den Ereignissen scharfe Kritik an der parteipolitischen Dominanz über ARD und ZDF geübt. Er verglich das System mit Inoffiziellen Mitarbeitern der DDR. Im Sender sei ein „feingesponnenes Netz von Abhängigkeiten“ entstanden, „aus dem sich Karrierechancen, aber auch Verpflichtungen ableiten lassen“. Bender selbst habe nach eigenen Aussagen versucht, „solche Spione wenigstens von Posten mit echter Verantwortung fernzuhalten“ (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). [frt]

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