Constantin-Streit: Strafanzeige von Burgener abgelehnt

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Im Streit um die Ausrichtung der Constantin Medien AG muss Bernhard Burgener eine Niederlage hinnehmen. Eine Strafanzeige des Highlight-Präsidenten gegen den AG-Chef Fred Kogel wurde von der Staatsanwaltschaft Basel abgelehnt.

Die Unruhen um die Constantin Medien AG halten an: Mit der auf der Hauptversammlung beschlossenen Trennung von der Film-Tochter Constantin Film im Zuge einer von CEO Fred Kogel angestrebten Neuausrichtung zeigt sich vor allem Bernhard Burgener, Präsident der Schweizer Constantin-Tochter Highlight Communications, nicht einverstanden. Der Konflikt zwischen den Großaktionären schwelt dabei schon länger, nun musste Burgener einen Rückschlag hinnehmen.

Eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung wurde von der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft am Freitag laut einem Bericht des Portals „Meedia“ nicht angenommen. Die Anzeige wurde gestellt, weil Kogel und Constantin-Medien-Finanzvorstand Arne Anders vor einer Generalversammlung der Highlight Communications mit Verweis auf die Stimmrechte Druck auf die Verwaltungsräte ausgeübt hätten. Laut Burgener soll die Meldung über die 60 Prozent der Stimmrechte nicht der Wahrheit entsprochen haben. Die Staatsanwaltschaft sieht diesen Strafbestand jedoch nicht als erfüllt an.
 
Die Streitigkeiten zwischen Kogel und Burgener sind auch Aufsichtsratschef Dieter Hahn ein Dorn im Auge. Dieser steht auf der Seite Kogels und plante die komplette Übernahme des Konzerns. Ein Übernahmeangebot lehnte Highlight Communications jedoch ab. [buhl]

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