DVB-T-Streit in Sachsen: Gespräche werden fortgesetzt

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Bild: © JuergenL - Fotolia.com
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Die Verhandlungen zur DVB-T-Verbreitung der sächsischen Lokalsender ab Januar 2013 zwischen dem Verbandes Sächsischer Lokalrundfunk (VSL) und dem Sendenetzbetreiber Mugler AG stehen vor dem Scheitern. Vielen Sendern droht damit das Aus. Daniel Brückl, der Sprecher für den VSL, sprach im Interview mit DIGITALFERNSEHEN.de über die Chancen für eine erfolgreiche Fortführung der Verhandlungen.

Vielen lokalen sächsischen Fernsehsendern droht ab Januar 2013 das Aus. Bis zum Jahresende wird in Sachsen die aktuell noch analog erfolgende Verbreitung sächsischer Lokalprogramme über Antenne eingestellt. Die Verhandlungen zwischen den Lokalanbietern und dem lizenzierten Sendenetzbetreiber Mugler AG für eine DVB-T-Aufschaltung der betroffenen Programme ab 2013 führten bisher zu keinem Erfolg, da sich die Kosten für die Veranstalter nahezu verdoppeln würden.

Auch ein von der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und
neue Medien (SLM) verabschiedetes Förderkonzept, dass die zusätzlichen Kosten für die Veranstalter für die Dauer von vier Jahren abfedern soll, konnte bislang zu keinem Ergebnis führen. Nach Angaben der SLM und des Verbandes Sächsischer Lokalrundfunk (VSL) hat die Mugler AG bisher die Kosten für die Aufschaltung der Lokalprogramme nicht gemäß den Vorgaben des Förderkonzeptes neu ausgewiesen. Der Geschäftsführer der Mugler AG hatte hingegen gegenüber dem DF-Schwestermagazin DIGITAL INSIDER zu verstehen gegeben, dass er seinerseits auf eine Absichtserklärung der lokalen Senderbetreiber warte.

Im Interview sprach DIGITALFERNSEHEN.de nun mit Daniel Brückl, dem Sprecher für den Verband Sächsischer Lokalrundfunk (VSL) über die stockenden Gespräche und die Chancen für eine erfolgreiche Fortführung der Verhandlungen.

Herr Brückl, befinden sich die betroffenen Lokalveranstalter derzeit noch oder wieder in Gesprächen zur Aufschaltung ihrer Programme via DVB-T mit der Mugler AG?


Daniel Brückl: Nein, derzeit gibt es keine Gespräche. Die Mugler AG forderte die Veranstalter mit Schreiben vom 18. Juni 2012 auf, die von ihr vorgelegten Vertragsentwürfe in der Fassung vom 4. Mai 2012 bis zum 30. Juni 2012 zu unterschreiben. Der Anwalt der Veranstalter hatte die Mugler AG daraufhin mit Schreiben vom 27. Juni 2012 u. a. gebeten, die Vertragsentwürfe zunächst an die Fördervorgaben der SLM anzupassen. Das wurde abgelehnt. Wörtlich erklärte die Mugler AG im Schreiben vom 02. Juli 2012 pauschal: „Die Ihrerseits angestrebten Neuverhandlungen bzw. grundlegende Änderungswünsche der Verbreitungsverträge führen zu weiteren Verzögerungen. Inhaltlich stimmen wir Ihrem Schreiben nicht zu“. Das konnte nur als Ablehnung interpretiert werden. Deshalb wurde gegenüber der SLM mit anwaltlichem Schreiben vom 05. Juli 2012 das Scheitern der Verhandlungen mit der Mugler AG erklärt.

Hat die Mugler AG die Kosten nach der Verabschiedung des Förderkonzeptes des SLM neu ausgewiesen?
 
Brückl: Nein. Die Mugler AG begehrt bislang vielmehr die Unterzeichnung der Verbreitungsverträge in der Fassung vom 04. Mai 2012. Das Krisentreffen bei der SLM fand aber erst am 09. Mai 2012 statt. Nachfolgend erarbeitete die SLM – nach unserem Kenntnisstand unter Einbeziehung der Mugler AG – das Förderkonzept. Somit entsprechen derzeit weder die Höhe der Verbreitungsentgelte, welche die Mugler AG begehrt, noch ihre Aufschlüsselung den am 09. Mai 2012 getroffenen Absprachen sowie dem Förderkonzept der SLM. Bisher gibt es de facto keine Aufschlüsselung, sondern nur einen Betrag, der von den Veranstaltern monatlich gezahlt werden soll. Wie er sich zusammensetzt, ist den Veranstaltern unbekannt.

Die Mugler AG gibt an, dass ihr zur Vorbereitung der Aufschaltung der DVB-T-Netze bis zum Ende des Jahres eine entsprechende Absichtserklärung zum Vertragsabschluss von Seiten der Lokalveranstalter fehle. Hat es diese Absichtserklärungen aus Ihrer Sicht gegeben?

Brückl: Nein. Die Mugler AG weiß, dass ihre Vorstellungen zur Höhe des Verbreitungsentgeltes bis zu 100 Prozent über den derzeitigen analogen Verbreitungskosten liegen und kein lizenzierter Veranstalter bereit oder in der Lage ist, eine solche Kostensteigerung einzugehen. Allein das Förderkonzept der SLM könnte DVB- T noch retten. Bislang war die Mugler AG aber nicht bereit, ihre Vertragsgestaltung an die Fördervorgaben der SLM anzupassen.

Unter welchen Umständen wären die Lokalveranstalter bereit, eine entsprechende Absichtserklärung abzugeben?

Brückl: Die Veranstalter werden jetzt solche Absichtserklärungen abgeben. Natürlich geht das derzeit aber nur unter Vorbehalten: Die Veranstalter werden bestätigen, dass sie im Rahmen der in den Gesprächen mit der SLM ausgehandelten Konditionen, insbesondere hinsichtlich der Preisgestaltung und der förderfähigen Vertragsgestaltung beabsichtigen, für den jeweiligen Sendestandort einen auf acht Jahre befristeten, allerdings mit einer jährlichen Ausstiegsoption ab dem Ablauf des vierten Vertragsjahres ausgestalteten Verbreitungsvertrag schließen zu wollen. Eine vierjährige Vertragsbindung ist sachgerecht und angemessen, weil das Förderkonzept der SLM auf diesen Zeitraum ausgelegt ist. Angesichts des Inhalts der Förderung droht der Mugler AG hieraus kein wirtschaftlicher Schaden. Ferner ist Voraussetzung für einen Vertragsschluss, dass sich das Förderkonzept der SLM nicht noch als rechtswidrig erweisen sollte und – wie in den Gesprächen bei der SLM abgestimmt – für jeden Sendestandort mindestens ein weiterer, möglicherweise bundesweiter, Veranstalter findet, damit sich die Betriebskosten der Sendeanlagen, die für sich allein betrachtet, also ohne jegliche Investitionskosten, noch immer die analogen Verbreitungskosten übersteigen, halbieren. Nach Mitteilung der SLM sei dies aber gewährleistet.
 
Welche Schritte seitens des Sendenetzbetreibers wären von Ihrer Seite aus notwendig, um die Verhandlungen über die DVB-T-Verbreitung der Lokalsender wieder aufzunehmen?
 
Brückl: Die Mugler AG muss Bereitschaft erkennen lassen, die Entwürfe der Verbreitungsverträge zumindest in der Höhe des Verbreitungsentgelts an den Stand vom 09. Mai 2012 sowie hinsichtlich der Förderfähigkeit durch die SLM anzupassen und vorgenannte Ausstiegsoption akzeptieren. Dann sind die Veranstalter auch gern bereit, die Überarbeitung der Vertragsentwürfe in eigener Regie und in Abstimmung mit der SLM vorzubereiten.

Der VLS hat in der Pressemitteilung vom 2. Juli angedroht, die Bundesnetzagentur einzuschalten, um der Mugler AG die Lizenz für die DVB-T-Sendenetze in Sachsen zu entziehen. Haben Sie entsprechende Schritte bereits eingeleitet oder planen Sie die Einleitung entsprechender Schritte?
 
Brückl: Nachdem wir in Ihrer Internetausgabe gelesen haben, dass die Mugler AG auf Absichtserklärungen wartet, soll zunächst abgewartet werden, wie die Mugler AG auf deren Eingang reagiert. Sollte sie wie gewünscht reagieren, werden die Verhandlungen fortgesetzt. Anderenfalls macht es keinen Sinn. Die Veranstalter würden sich dann an die SLM und die Staatskanzlei wenden und um Unterstützung in einem Vorgehen bei der BNetzA bitten.

Vielen Dank für das Gespräch.
 
Das Interview gibt die Meinung des Interviewpartners wieder. Diese mussnicht der Meinung des Verlages entsprechen. Für die Aussagen desInterviewpartners wird keine Haftung übernommen.[ps]

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2 Kommentare im Forum

  1. AW: DVB-T-Streit in Sachen: Gespräche werden fortgesetzt Mann oh Mann !!! Hoffentlich sind die Anwälte und Projektverantwortlichen der beteiligten Protagonisten nicht gerade im Sommer-Urlaub ... - dann kann´s ja noch dauern, bis die "Absichtserklärungen" vorliegen und ausgewertet werden können. Es bleibt spannend ....
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