Das Erste: Längere Verweildauer der Titel in der Mediathek

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Nach ihrer Ausstrahlung im TV sollen Sendungen im Ersten und Bayerischer Rundfunk (BR) künftig bis zu sechs Monate in der Mediathek zur Verfügung stehen. Entsprechende Schritte hat nun das BR-Gremium eingeleitet.

Mehr Zeit in der Mediathek: Der öffentlich-rechtliche Senderverbund ARD möchte künftig den Zuschauern seine Programme länger in der Mediathek zum Nachsehen anbieten, die Mediatheken-Zeit der Das-Erste- und Bayerische Rundfunk-Titel sollen genauso lange online angeboten werden wie die anderer Landesrundfunkanstalten. Für die Ausweitung der Verweildauer in der Mediathek hat der Bayerische Rundfunk (BR) nun zwei Drei-Stufen-Test-Verfahren eingeleitet. Den entsprechenden Entscheid hat der BR-Rundfunkrat auf seiner jüngsten Sitzung getroffen.

Bisher dürfen fiktionale Serien – unterteilt in verschiedene Kategorien – sieben Tage, sechs Wochen oder drei Monate nach ihrer Ausstrahlung im linearen TV online zur Verfügung stehen. Die Online-Verweildauer soll nun auf drei beziehungsweise sechs Wochen ausgeweitet werden. Eigenproduktionen sollen nach den Plänen des BR sechs Monate lang in der Mediathek abgerufen werden können.

Mit diesem Schritt will das Gremium die Verweildauer der Sendungen an einheitlich geltenden ARD-Verweildauern angepasst werden. Bisher galten für den BR und das Erste, für das der BR federführend ist, abweichende Regelungen. In der Praxis wäre dies laut BR-Rundfunkrat – jedoch beim Rechtemanagement problematisch gewesen. Ferner hätten die unterschiedlichen Verweildauern zu Irritationen bei den Zuschauern geführt. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen ist es derzeit möglich, dass Wiederholungen der Dritten Programmen oder der Digitalkanäle länger online standen als Erstausstrahlungen im Ersten.  

Verlängert werden soll durch die neue Regelung allerdings nur die Mediatheken-Zeit für Sendungen, bei denen dies die Rechtesituation auch zulässt, der Erwerb zusätzlicher Rechte sei nicht vorgesehen. Mehr Kosten sollen laut dem Gremium mit der neuen Regelung nicht verbunden sein. Bis zum 11. Februar haben nun Dritte im Rahmen des Drei-Stufen-Test die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen einzureichen. [kw]

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