Das dicke Ding der Woche: Kurze Freude über 200 Millionen Euro

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Bild: © Romolo Tavani - Fotolia.com
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Abseits von Digital-TV und Technik stolpern die Redakteure von DIGITALFERNSEHEN.de immer wieder über Meldungen, die einfach zu schade zum Wegschmeißen sind. Heute geht es um schokoriegelbegeisterte Promis, kurzes Millionenglück durch einen Bankirrtum, die legendäre Chuck-Norris-Brücke und Bußgelder für DDR-Bürger.

Britische Werbeaufsicht segnet Schokoriegel-Tweets von Promis ab
 
Glamourmodel Katie Price und Fußballer Rio Ferdinand haben im Auftrag des Herstellers begeistert über einen Schokoriegel getwittert – und damit nach Ansicht der britischen Werbeaufsicht nicht gegen Regeln verstoßen. Die Werbung bei Twitter war der erste Fall dieser Art, mit dem sich die Advertising Standards Authority (ASA) befassen musste. 
 
Nachdem die Promis im Januar bei dem Internetdienst demonstriert hatten, wie sehr sie den Schokoriegel Snickers mögen, hatte es Beschwerden gegeben. Es sei nicht klar zu erkennen, dass es sich dabei um bezahlte Werbung handelte, lautete der Vorwurf. Durch die Abfolge und Kennzeichnung von mehreren Twitter-Einträgen sei deutlich zu erkennen, dass das Ganze Werbung sei, urteilte die Werbeaufsicht am Mittwoch in London. Die Firma Mars Chocolate UK habe damit nicht gegen die gängige Praxis in der Industrie verstoßen.
 
In den Werbetexten, die im Januar erschienen, hatten sowohl Price als auch Ferdinand die Aufmerksamkeit ihrer Leser zunächst durch ungewöhnliche Kurznachrichten zu anderen Themen auf sich gezogen. So schrieb Ferdinand, er habe zur Entspannung vom Fußballdruck mit dem Stricken angefangen. Und die nicht gerade für tiefgründige politische Statements bekannte Price äußerte sich zur Eurokrise und zum chinesischen Bruttoinlandsprodukt. Im jeweils fünften Tweet kam dann der Werbeslogan „Du bist nicht Du selbst, wenn Du Hunger hast“. Es folgte ein Verweis auf Snickers, und anschließend der Code #spon, der für «sponsored» – bezahlt – steht. Beide Promis veröffentlichten zudem ein Foto von sich mit dem Schokoriegel.
 
 
Drogenschmuggler unterm Baum – Schuh weist Polizei den Weg 
 
Sein Schuh hat einen mutmaßlichen Drogenschmuggler in seinem Versteck unter einem Baum in Sachsen verraten. Der 20-Jährige war in Sohland an der Spree mit einem offensichtlich gestohlenen Fahrrad unterwegs, als er Polizisten bemerkte. Der Mann radelte davon, sprang schließlich vom Rad und verschwand im Wald. 
 
Wie die Bundespolizei in Ebersbach am Donnerstag mitteilte, verkroch sich der 20-Jährige samt Rucksack unter einem Baum. Die Beamten durchkämmten das Gebiet, sahen den Schuh und entdeckten so den Mann. Im Rucksack des Dresdners fanden sie bei dem Einsatz am Dienstag 1,1 Kilo Marihuana. Die Drogen soll er im nahen Tschechien gekauft haben.

Bankfehler macht Kunden kurzzeitig zum Multimillionär 
 
Der Fehler einer norddeutschen Online-Bank hat einen Hessen für wenige Stunden zum Multimillionär gemacht. 200 Millionen Euro – das ist eine Zahl mit acht Nullen – wurden seinem Online-Konto versehentlich gutgeschrieben. Der Mann konnte der Versuchung nicht widerstehen und überwies noch in der Nacht zehn Millionen Euro davon auf das Girokonto seiner Hausbank.
 
Der frisch gebackene Millionär konnte sich jedoch nur wenige Stunden an dem Geldsegen erfreuen: Die Online-Bank forderte ihr Geld nach einem halben Tag zurück, denn dem Kunden sei nur „aufgrund eines technischen Fehlers fälschlicherweise ein deutlich zu hoher Betrag als verfügbarer Betrag angezeigt“ worden, sagte ein Banksprecher am Donnerstag. Zusätzlich verlangte das Geldinstitut noch 14,4 Prozent Zinsen. Diese 12 000 Euro Aufschlag, den die Online-Bank von seinem Konto einbehielt, will der Hesse jetzt zurück. Über seine Klage verhandelt das Landgericht Itzehoe am 3. Mai.
 
Der Zugriff auf die Millionen war übrigens keine Straftat, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem ähnlichen Fall entschieden hat (5 StR 433/00). Der Kunde sei nicht einmal verpflichtet, die Bank auf den  Fehler hinzuweisen. Er habe nur eine vorhandene Situation ausgenutzt.
 
 
Dieb bleibt mit Arm in Briefkasten stecken 
 
Festgesetzt hat er sich gleich selbst: Ein Dieb ist bei Belfast mit seinem Arm in einem Briefkasten steckengeblieben. Ein vorbeifahrendes Polizeiauto entdeckte den 17-Jährigen am frühen Donnerstagmorgen, wie es am Mittag hieß. Selbst die Beamten konnten den Langfinger nicht befreien. Die Feuerwehr musste anrücken und den Briefkasten von der Tür entfernen. Mit dem Kasten am Arm wurde der Dieb zur Polizeistation gebracht, erst dort ließ er sich abmontieren. Der Mann bleibt wegen Verdacht des Einbruchs und mehrere anderer Delikte in Untersuchungshaft.
 
 
„Chuck-Norris-Brücke“ erhitzt Gemüter in Bratislava 
 
Der Vorschlag, eine neue Brücke von der slowakischen Hauptstadt Bratislava ins benachbarte Österreich „Chuck-Norris-Brücke“ zu nennen, hat in der Slowakei Diskussionen ausgelöst. Die Regionalverwaltung Bratislava hatte vergangene Woche eine Internet-Umfrage gestartet. Nachdem einige Nutzer scherzhaft den amerikanischen Action-Darsteller Chuck Norris als Namensgeber anregten, erhielt diese Idee innerhalb weniger Tage mehrere tausend Stimmen.
 
Die Regionalverwaltung Bratislava hatte dagegen „Maria-Theresien-Brücke“, „Freiheitsbrücke“ und „Brücke des Eisernen Vorhang“ vorgeschlagen. „Die Abstimmung hat gerade erst begonnen und läuft noch bis Ende April“, sagte Radko Duda vom Büro des Präsidenten der Region.
 
Wenn die Brücke für Fußgänger und Radfahrer über den österreichisch-slowakischen Grenzfluss March fertig gebaut ist, soll sie eine Straßenbrücke aus der Zeit der österreichisch-ungarischen Monarchie ersetzen, die am Ende des Zweiten Weltkriegs gesprengt worden war.
 
 
Zweifel an Existenz der Bundesrepublik kosten den Führerschein 
 
Zweifel an der Existenz der Bundesrepublik haben einen Busfahrer aus Thüringen den Führerschein gekostet. Da ihm als „Staatsangehöriger der DDR“ ein Recht der Selbstverwaltung zustehe, hätten die Behörden kein Recht, ihn mit einem Bußgeldbescheid über 73,50 Euro und einem Punkt in Flensburg zu belegen, erklärte der Mann nach Angaben des Verwaltungsgerichts Meiningen in einem jahrelangen Rechtsstreit. 
 
Der Busfahrer war im März 2009 innerorts neun Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs gewesen und außerdem nicht angeschnallt. Vor dem Amtsgericht Hildburghausen errang er mit seiner nach eigenen Angaben auf Internetrecherchen gestützten Verteidigung zunächst einen kleinen Sieg – allerdings mit fatalen Nebenwirkungen: Das Gericht stellte das Verfahren ein, meldete bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes aber Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des Mannes an.
 
Die Behörde reagierte von sich aus zunächst nicht. Als der Busfahrer aber einige Monate später seinen Führerschein verlängern wollte, forderte sie ein ärztliches Gutachten. Das lehnte der Mann ab. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen.
 
 Verwaltungsgerichte bestätigten schließlich in zwei Instanzen den Führerscheinentzug: Da der Mann das ärztliche Gutachten verweigert habe, komme es nicht auf die Frage an, ob er wegen der DDR-Argumentation unzurechnungsfähig sei. Die Führerscheinstelle habe das Recht gehabt, angesichts der Argumente des Mannes vor Gericht ein Gutachten zu verlangen. Dass er sich von ihnen nach dem Führerscheinentzug distanziert habe, sei zu spät gekommen.
 
„Das dicke Ding der Woche“ konfrontiert Sie immer am Mittwoch mit den kuriosesten Fundstücken aus den weltweiten Nachrichtenkanälen. Die Redaktion von DIGITALFERNSEHEN.de findet: Diese Meldungen sind einfach zu aberwitzig, um Sie Ihnen vorzuenthalten. Hier geht’s zu den Fundstücken der Vorwoche.[dpa/ar]

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