Dateihoster Hotfile will Filmstudio Warner verklagen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Filehosting-Service Hotfile scheint im Rechtstreit mit der Motion Picture Association of America (MPAA) zum Gegenangriff ansetzen zu wollen und plant, rechtliche Schritte gegen das Filmstudio Warner Bros. einzuleiten. In Großbritannien muss die British Telecom den Zugriff auf eine Piratenseite blockieren.

Im Januar wurde Hotfile von fünf Hollywood-Studios verklagt, weil es den illegalen Tausch urheberrechtlich geschützter Inhalte ermögliche. Nun wirft der Anbieter Warner vor, mit dem eigens zur Verfügung gestellten Anti-Piraterie-Tool des Filehosters Dateien von der Seite gelöscht zu haben, an denen das Studio keine Urheberrechte besitzt, war am Donnerstag bei „Torrentfreak“ zu lesen. Weiterhin habe Warner Dateien gelöscht, ohne vorher deren Inhalte zu prüfen. Mit der Software können Rechteinhaber selbstständig illegale Dateien von Hotfile entfernen, Warner sei dabei allerdings über das Ziel hinausgeschossen.

In Großbritannien konnten die Hollywood-Studios hingegen einen juristischen Erfolg verzeichnen. Der Telekommunikationsriese British Telecom (BT) muss seinen Kunden den Zugang zur Webseite Newzbin2 sperren, die illegal Filme und Musik anbieten soll. Damit werde das Portal daran gehindert, mit dem illegal angebotenen urheberrechtlich geschützten Material Geld zu verdienen.
 
In der Begründung hieß es, dass BT davon wisse, dass bestimmte Anbieter die Technik des Internetproviders nutzen, um Verletzungen des Urheberrechts zu begehen. Der Betreiber hätte davon Kenntnis, dass Besucher und Betreiber von Newzbin2 in hohem Maße gegen Urheberrechte verstoßen. Weiterhin sei er sich im Klaren darüber, dass Kunden von BT die Webseite dafür missbrauchten, sich illegale Kopien von geschützten Filmen anzusehen.
 
Newzbin soll über 700 000 Kunden verfügen, die für die Betreiber jährlich einen Gewinn von 1 Million Pfund generieren. Es ist nicht das erste Mal, dass die Hollywood-Industrie gerichtlich gegen den Anbieter vorgeht. Bereits im vergangenem Jahr wurde die Internetplattform gerichtlich dazu aufgefordert, illegale Kopien von Filmen von seiner Seite zu entfernen und den Studios enstandene Verluste zurückzuzahlen.
 
Erst im Mai war es zu einem ähnlichen Fall in Österreich gekommen. Damals hatte der Anti-Piraterie-Verband VAP den Internetanbieter UPC gerichtlich veranlasst,seinen Kunden den Zugang zur zwischenzeitlich abgeschalteten Streamingplattform kino.to zu sperren. [rh]

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