Debatte über Neugestaltung des Urheberrechts

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Justizminister Heiko Maas spricht sich für eine Neugestaltung des Urheberrechts aus. Da die bisherigen Richtlinien aus den 1990er Jahren stammen, einer analogen Welt ohne permanenten Internetzugriff oder gar Streaming, sei eine Überarbeitung und Anpassung an heutige Verhältnisse unumgänglich.

Bundesminister Heiko Maas (SPD) hat einen breiten gesellschaftlichen Dialog über die Neugestaltung des Urheberrechts angeregt. Dabei müssten vor allem die faire Vergütung für die Kreativen und die kulturelle Funktion, die im Urheberrecht immer mit bedacht werden sollte, berücksichtigt werden, sagte Maas in einem Interview mit dem iRights Media Verlag.
 
Auf europäischer Ebene begrüßte der Minister der Justiz und für Verbraucherschutz die in den ersten Leitlinien vorgegebene Richtung der EU-Kommission. Begrüßenswert sei die Tatsache, dass vor allem für Verbraucher der grenzüberschreitende Zugriff auf kreative Inhalte gestärkt werden solle. Auch seien moderne Nutzungsformen wie Text- und Datamining für Bildung und Wissenschaft vorgesehen. „Ich glaube aber, dass diese Reformen nur erste Schritte auf dem Weg zu einem modernen Urheberrecht sein können.“

Die maßgeblichen Richtlinien für die Anpassung des Urheberrechts an den digitalen Wandel stammten jedoch konzeptionell aus den neunziger Jahren. Und sie beruhten auf Ideen und Rechtsbegriffe, die noch viel weiter zurückreichten. „Wir leben aber im Zeitalter mobiler Endgeräte mit permanentem Zugriff aufs Netz.“ In der Produktionssphäre gelten heute Begriffe wie Industrie 4.0. „Wir dürfen es nicht nur dem Europäischen Gerichtshof überlassen, über die Zulässigkeit von neuen Nutzungsmethoden wie Streaming oder E-Lending zu entscheiden.“
 
Mit Hilfe des sogenannten E-Lendings bieten vor allem Bibliotheken in jüngster Zeit verstärkt das Ausleihen von elektronischen Büchern für eine begrenzte Zeit an. Auch Amazon bietet Nutzern seiner Kindle-Reader die Möglichkeit, E-Books innerhalb eines festgesetzten Zeitrahmens an Freunde auszuleihen.
 
Das Streaming ist in den letzten Jahren vor allem bei der Nutzung von Musik und Videos immer populärer geworden. Dabei werden die entsprechenden Daten nicht vorab heruntergeladen, sondern direkt angeschaut oder -gehört. Derzeit lotet die EU-Kommission aus, inwieweit solche Streamingdienste wie Netflix, Amazon Prime oder Videoload bei Wahrung der Urheberrechte für Abonnenten auch auf Reisen im europäischen Ausland abrufbar sein können.
 
Der iRights Media Verlag hat am Freitag zum vierten Mal seine Publikation „Das Netz – Jahresrückblick Netzpolitik“ herausgebracht. Es erscheint als gedruckte Ausgabe sowie als E-Book. Über 70 Autoren, darunter die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Tim Renner, Kulturstaatssekretär in Berlin, gehen darin den Folgen der Digitalisierung in allen gesellschaftlichen, alltäglichen und politischen Bereichen nach. [dpa/am]

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5 Kommentare im Forum

  1. Ich denke, die genannten Ziele stehen im Widerspruch zueinander. Alles noch komplizierter? Mehr Bürokratie? Oder leichteres Spiel für Abmahnanwälte?
  2. Das ist auch nur ein Weg die Wegbeschreibung zu Komplizieren um das Abenteuer Internet für die User immer unsicherer zu machen. Da bleib ich doch lieber in meinen Schneckenhaus. Sagt der Standard-Nutzer als er sein Internetbrowser öffnete
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