Defekter TV: Reparatur, Ersatz oder Neukauf?

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Bild: © lassedesignen - Fotolia.com
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Die TV-Technik verändert sich rasant und die Zeiten, als Flachbildschirme mindestens vierstellige Summen gekostet haben, sind längst vorbei. Doch gerade die günstigen Geräte gehen oft kaputt. Was kann man tun, wenn das TV-Gerät streikt?

Risse im Gehäuse, kein Ton, ein trotz eingeschalteten Fernsehers schwarzer Bildschirm: Ein defektes TV-Gerät erkennt man an vielen Symptomen. Doch auch wenn der Fernseher beschädigt ist, ist nicht in jedem Fall ein Neukauf notwendig. In der Garantiezeit hilft der Hersteller-Support und in einigen Fällen kommt auch die Versicherung für Schäden auf.Reparatur und Austausch durch den Hersteller

Wenn der Fernseher kaputt ist, sollte der Support-Service die erste professionelle Anlaufstelle sein. Viele Hersteller sind nicht nur telefonisch, sondern auch per Mail und via Chat erreichbar. So manchen Fußball-Fan haben im WM-Fieber schon blankes Entsetzen und Verzweiflung gepackt, wenn kurz vor dem Spiel plötzlich das TV-Gerät kaputt ging. Samsung bot zur Fußball-Weltmeisterschaft 2014 daher einen 24-Stunden-Reparatur-Service an. Binnen eines Tages reparierte der Elektronikgerätehersteller defekte Fernseher ab 40 Zoll oder stellte bei Bedarf für die WM ein Ersatzgerät zur Verfügung.
 
Doch auch außerhalb solcher speziellen Sonderaktionen sollte man sich als erstes direkt an den Hersteller-Service wenden. Und besonders in der Garantie-Laufzeit sollten Hobbyhandwerker die Reparatur allein den Profis überlassen. Denn öffnet man den Fernseher selbst und kann den Schaden doch nicht beseitigen, dann ist die Garantie erloschen und das Gerät kann letztlich nur noch entsorgt oder kostenpflichtig repariert werden.Nach Ablauf der Garantie – Neukauf meist günstiger

Die Reparaturkosten nach Ablauf der Garantie-Laufzeit sind beim TV-Hersteller in der Regel hoch. Viele Geräte haben oft nur einen kurzen Produktlebenszyklus und geben den Geist genau nach Ablauf der Garantie auf. Billige Geräte bestehen zudem oft aus Material minderer Qualität und zeigen schnell Verschleißerscheinungen. In vielen Fällen ist eine Reparatur gar nicht vorgesehen und der Preis für Ersatzteile unverhältnismäßig teuer. So sind in Fernsehern die Elektrolytkondensatoren oft so eingebaut, dass sie Wärme ausgesetzt sind und die Lebensdauer des Geräts verkürzen. Da ist ein Neukauf meist lohnenswerter als eine Reparatur.Eine Versicherung kann nützlich sein

Wer sich einen teuren Fernseher anschafft, sollte gegen Sachschäden versichert sein. Für ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis lohnt sich auf jeden Fall der Vergleich der Policen. Was bei einem Vergleich der Haftpflicht wichtig ist, erklärt CosmosDirekt auf seiner Webseite. Doch nicht alle Schäden deckt die Versicherung ab und auf die einzelnen Leistungen der Versicherung sollten genau geachtet werden. Hat ein Freund beim Umzug den teuren LED-Fernseher aus den Händen fallen gelassen, weil er eine Treppenstufe übersehen hat und gestolpert ist, sollte die Haftpflicht greifen und für die Reparaturkosten aufkommen. Doch das gilt nur, wenn ein Gefälligkeitsschaden im Versicherungsvertrag eingeschlossen ist. Denn die Hilfeleistung beim Umzug ist eine Gefälligkeit.
 
Die neusten Entwicklungen auf dem Markt der Flachbildschirme wecken den Wunsch, seinen alten Fernseher gegen ein neues Modell auszutauschen. Schwarze Schafe unter den Versicherten versuchen deshalb, einen Schaden geltend zu machen, der sich so in Wirklichkeit nicht ereignete. Ein Komplize behauptet zu diesem Zweck einfach, er habe den Schaden verursacht. Auch vorgetäuschte Blitz- oder Überspannungsschäden werden der eigenen Hausratversicherung gemeldet. Von einem Versicherungsbetrug sollte jedoch Abstand genommen werden. Denn Risse, Brüche und andere kontrolliert verursachte Schäden werden von erfahrenen Sachverständigen geprüft und können durch deren jahrelange Erfahrung meist schnell als Betrug erkannt werden. Laut Rolf Kretzschmar von der von der Zurich Versicherungsgruppe Deutschland, lässt sich in den meisten Fällen feststellen, ob der Fernseher absichtlich fallengelassen, heruntergestoßen und anders bewusst beschädigt wurde. [red]

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53 Kommentare im Forum

  1. AW: Defekter TV: Reparatur, Ersatz oder Neukauf? Offensichtlich werden hier wieder zwei Begriffe verwechselt: Gewährleistung und Garantie. Gewährleistung = gesetzliche Regelung Garantie = freiwillige Leistung Zuerst einmal ist der Verkäufer/Händler der erste Ansprechpartner. Natürlich verweisen diese gerne auf den Hersteller, um sich die leidige Kundschaft vom Hals zu halten.
  2. AW: Defekter TV: Reparatur, Ersatz oder Neukauf? Welcher Markenhersteller (außer vielleicht Apple) gewährt denn in Deutschland keine Garantie von mindestens 2 Jahren. Mir ist zumindest kaum einer bekannt. Hab gerade mal aus Spaß die vorhandenen Elektrogeräte im Haushalt geprüft. Samsung TV - 2 Jahre Herstellergarantie Panasonic Blu-ray Player - 2 Jahre Herstellergarantie Yamaha AV Receiver - 2 Jahre Herstellergarantie Nubert Boxen - 5 Jahre Herstellergarantie Xbox One Microsoft - 2 Jahre Herstellergarantier - 3 Jahre bei kostenloser Registrierung Smartphone Lumia 930 Nokia - 2 Jahre Herstellergarantie Nintendo Wii-U - 1 Jahr Herstellergarantie (Ausreißer!) Mit Ausnahme der Nintendo Konsole ist die Gewährleistung durch den Händler in der Praxis (zumindest in meinem Haushalt) völlig irrelevant! Nicht wenn es um Garantieleistungen geht. Meiner Erfahrung nach, ist die Garantie immer die bessere Alternative. Gerade wenn der Verkäufer zur Metrogruppe gehört.
  3. AW: Defekter TV: Reparatur, Ersatz oder Neukauf? Das ist z.B so eine Sache die wohl nie Online sondern lieber vom Händler beziehe. Wenn dort während der Garantiezeit etwas kaputtgeht ist das Gerät vom Händler schon Repariert oder Ausgetauscht während man dort noch verhandelt wo das Gerät überhaupt hingeschickt werden soll.
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