Deutsches Fernsehballett darf die Abkürzung „DFB“ nicht nutzen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat im Streit um das DFB-Kürzel gegen das Deutsche Fernsehballett eine einstweilige Verfügung erwirkt. Den Balletttänzern ist damit die weitere Nutzung der Abkürzung untersagt.

Theoretisch würde die Abkürzung DFB auch auf das Deutsche Fernsehballett passen. Im Sinne des Deutschen Fußball-Bundes ist dies jedoch nicht. Im Vorfeld der Fußball-Europameisterschaft, die am 8. Juni in Polen undder Ukraine startet, hatte das Fernsehballett mit 11 leicht bekleidetenTänzerinnen im Fußball-Dress geworben und geplant, unter dem NamenDFB-Ballet aufzutreten. Der Fußball-Bund hatte sich von dieser Ideejedoch wenig begeistert gezeigt und beim Landgericht München eineeinstweilige Verfügung gegen die Verwendung der Abkürzung „DFB“ durchdie Balletttänzer beantragt.

Wie das Deutsche Fernsehballett in einerPressemeldung vom Dienstag mitteilte, hat das Gericht dem Antrag jetztzugestimmt. Außerdem ist das Deutsche Fernsehballett gemäß der Verfügunggezwungen, sein aktuelles Logo zu ändern, da dies dem Logo des DFB zuähnlich sehe.
 
Peter Wolf, Besitzer des Deutschen Fernseh-Balletts, zeigte sich in der Pressemitteilung einsichtig: „Wir haben eine andere Rechtsauffassung, aber wir wollen uns 3 Tage vor der Europameisterschaft nicht weiter streiten. Wichtig ist jetzt nur, dass die Deutsche Nationalmannschaft Europameister wird! Das Deutsche Fernseh-Ballett drückt der deutschen Mannschaft die Daumen!“. Fußball-Fans müssen also auch in Zukunft nicht befürchten, in einer Ballett-Aufführung zu landen, wenn sie eine Veranstaltung des DFB besuchen. [ps]

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