Disput um UEFA-Zentralvermarktung – ARD gegen Preistreiberei

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Die Zentralvermarktung von Fußball-TV-Rechten bleibt umstritten und verstößt nach Ansicht des Hamburger Kartellrechts-Experten Marco Hartmann-Rüppel gegen das europäische Wettbewerbsrecht.

Die zuletzt von der Europäischen Fußball-Union (UEFA) beschlossene zentrale Vergabe der Übertragungsrechte für WM- und EM-Qualifikationsspiele sei „per se wettbewerbswidrig“, sagte der Jurist im Gespräch mit „Handelsblatt Online“. Solche Wettbewerbsbeschränkungen seien nur unter strengen Voraussetzungen gerechtfertigt.

Die EU-Wettbewerbshüter haben unter anderem die Zentralvermarktung der Bundesliga, der Champions League und der englischen Premier League akzeptiert. „Die Gründe von damals aber greifen bei Länderspielen nicht“, sagte Hartmann-Rüppel. So müsse die Zentralvermarktung entweder die Produkte oder deren Vertrieb fördern oder die Effizienz steigern – etwa durch die Bildung einer starken Marke. Gleichzeitig müsse auch der Verbraucher profitieren. Beides sei bei der Zentralvermarktung von Länderspielen nicht gegeben.

Die UEFA hat ihren Mitgliedern höhere Einnahmen versprochen. Große Verbände wie der DFB sollen mindestens so viel wie bisher erhalten, kleinere Länder sogar mehr Geld bekommen. Die deutschen TV-Sender halten sich bei der Beurteilung noch zurück.

„Im Moment sehen wir keine Veranlassung dafür, rechtliche Schritte einzuleiten“, sagte ARD-Sportkoordinator Axel Balkausky dem Dienst. Die Prüfung obliege der EU-Kommission. Klar sei jedoch, dass die ARD „eine unverhältnismäßige Preistreiberei“ nicht mitmachen werde. [dpa/ar]

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