„Dschungelcamp“: Gericht entscheidet über RTL-Schleichwerbung

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Am heutigen Donnerstag kommen die Kekse vor Gericht, die RTL in einer „Dschungelcamp“-Folge von 2014 sehr prominent dargestellt hat. Das Gericht muss entscheiden, ob es sich dabei um untersagte Schleichwerbung handelt.

Was ist mit den Keksen? Die Produktplatzierung von Bahlsen-Riegeln in der RTL-Erfolgsserie „Dschungelcamp“ hat juristische Auseinandersetzungen zur Folge. Das Verwaltungsgericht Hannover befasst sich am Donnerstag (10.00 Uhr) mit der Frage, ob der Kölner Privatsender bei einer 2014 ausgestrahlten Folge des Dschungelcamps Bahlsen-Riegel stärker als erlaubt hervorgehoben hat. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt warf RTL eine unzulässige Produktplatzierung in der betreffenden Folge von „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus“ vor. RTL klagt gegen eine entsprechende Beschwerde der Anstalt (Aktenzeichen: 7 A 13293/14).

Beim Dschungelcamp soll das Gericht klären, ob der Riegel im Sendungsgeschehen gewissermaßen kurz eine Hauptrolle übernahm. Denn für die Platzierung gelten Grenzen. So heißt es im Rundfunkstaatsvertrag ganz generell: „Schleichwerbung, Produkt- und Themenplatzierung sowie entsprechende Praktiken sind unzulässig.“ Doch für die Produktplatzierung sind Ausnahmen möglich. [dpa/kw]

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3 Kommentare im Forum

  1. Warum macht RTL da keine Show draus? "Die 10 fiesesten Gerichtsurteile gegen RTL" oder so ...
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