Dschungelcamp-Reise von Modelmutter wieder Sache der Justiz

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Bild: © Romolo Tavani - Fotolia.com
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Wieder Ärger um die Mutter von Ex-„GNTM“-Model Showsternchen Nathalie Volk (22) – die Reise der Lehrerin zu ihrer Tochter im australischen Dschungelcamp beschäftigt aufs Neue die Justiz.

Die 49-jährige Pädagogin hat beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Berufung gegen eine Gerichtesntscheidung eingelegt, wonach sie ihren Job verlieren soll. Das sagte eine Behördensprecherin am Mittwoch. „Wann über die Berufung entschieden wird, lässt sich zurzeit noch nicht absehen.“ Bis zum 26. Juni könne eine Begründung für die Berufung nachgereicht werden.

Die Studienrätin solle wie von der Landesschulbehörde angestrebt aus dem Beamtendienst entfernt werden, entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg im April. Die Lehrerin hatte ihre Tochter – bekanntgeworden als Kandidatin der ProSieben-Show „Germany’s Next Topmodel“ – 2016 zum RTL-Dreh begleitet und sich dafür eine Krankschreibung erschlichen. Im Strafverfahren wurde die 49-Jährige dafür rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt. Damit nicht genug: Weil sie ungerechtfertigt dem Dienst ferngeblieben war, sei das Vertrauen ihres Dienstherrn und der Allgemeinheit verloren, befand danach das Verwaltungsgericht.

Die Studienrätin hat laut Urteil einen Persönlichkeitsmangel offenbart, der sie mit besonderer Vorbildfunktion als Lehrkraft und für den öffentlichen Dienst insgesamt untragbar mache. In einem Schreiben hatte sich die Frau entschuldigt. Auch wenn der Befund im Attest nicht gestimmt habe, so sei sie doch krank gewesen, hieß es darin.

Das Oberlandesgericht Celle hatte im vergangenen August die vom Landgericht Lüneburg verhängte Geldstrafe bestätigt und eine Revision verworfen. Der Trip hatte auch schon das Oberverwaltungsgericht beschäftigt. Die Lehrerin sei zu Recht vorläufig vom Dienst suspendiert worden, entschieden die Richter im Februar 2018. [dpa]

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30 Kommentare im Forum

  1. Soso: Auch wenn der Befund im Attest nicht gestimmt habe, sei sie doch krank gewesen? Warum lässt sie dann nicht einfach den richtigen Befund in das Attest schreiben und fährt trotz angeblicher Krankheit nach Australien? Hier wird wieder mit Lügen gearbeitet. Hoffentlicht wird die Berufung zurückgewiesen.
  2. Die Tante streitet bis zum Bundesverwaltungsgericht (es gibt ja noch die Nichtzulassungsbeschwerde). Denn jetzt geht's wirklich an's Eingemachte.
  3. Von „dem Eingemachten“ scheint sie aber soviel zu haben, um die Verfahrenskosten bezahlen zu können.
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