ESC: ARD-Unterhaltungschef – Teilnehmerbedingungen prüfen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Veranstalter des Eurovision Song Contests sollten nach Meinung von ARD-Unterhaltungskoordinator Thomas Schreiber darüber nachdenken, wer künftig am Wettbewerb teilnimmt.

„Man muss sich fragen, ob Weißrussland, das nicht im Europarat ist und die Todesstrafe anwendet, teilnehmen darf“, nannte Schreiber am Freitag als ein Beispiel an die Adresse der Europäischen Rundfunkunion (EBU) – ein Zusammenschluss von öffentlich-rechtlichen Sendern aus 55 Staaten, der den Grand Prix veranstaltet. „Aber wenn das Land teilnimmt, dann darf es als Sieger auch den Song Contest ausrichten“, so seien nun einmal die Regeln, ergänzte Schreiber angesichts der Diskussionen um das diesjährige Gastgeberland Aserbaidschan, dem Verletzungen von Bürgerrechten vorgeworfen wird.

Derzeit kann per Reglement jedes EBU-Mitglied am ESC teilnehmen, also theoretisch auch Staaten wie Tunesien und Libyen. In der EBU werde dies derzeit durchaus kontrovers diskutiert, sagte Schreiber, der auch Mitglied im Lenkungsausschuss, einem Aufsichtsgremium, für den ESC ist. „Man müsste darüber hinaus mal diskutieren, welche Sender Mitglied sind und welches Programm die ausstrahlen“.
 
Der Grand Prix sei aber zuallererst die „größte Musik-Live-Show der Welt“ und damit eine „unpolitische Veranstaltung“, sagte Schreiber in Berlin bei einem Expertengespräch zu Medien in Aserbaidschan. „Aber er ist natürlich auch eine Bühne für alle anderen Themen, die anstehen“. Die Bürgerrechtler und Demokratie-Aktivisten in Baku hätten das sehr gut genutzt, um die internationale Aufmerksamkeit auf die Probleme im Land zu lenken. „Ich finde das gut“, denn früher sei nie so viel über Aserbaidschan berichtet worden.
 
Trotz der Kontroverse mit der autoritären aserbaidschanischen Führung, die deutschen Medien eine Kampagne gegen das Land vorgeworfen hatte, habe man alle angefragten deutschen Journalisten akkreditieren können – auch welche, die vorher nicht nach Baku reisen durften. [rh]

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15 Kommentare im Forum

  1. AW: ESC: ARD-Unterhaltungschef - Teilnehmerbedingungen prüfen "Man muss sich fragen, ob Weißrussland, das nicht im Europarat ist und die Todesstrafe anwendet, teilnehmen darf", nannte Schreiber. Und was hat die Todesstrafe damit zu tun? Dann müsste man ja wohl auch die USA in allen Belangen boykottieren (McDonalds, Amazon, VISA-Card, Hollywoodfilme...)
  2. AW: ESC: ARD-Unterhaltungschef - Teilnehmerbedingungen prüfen Weißrussland liegt in Europa und ist Mitglied der EBU. Warum also sollten die nicht teilnehmen?
  3. AW: ESC: ARD-Unterhaltungschef - Teilnehmerbedingungen prüfen russland - ohne weiß- hat auch die todesstrafe und ? traut sich wer, trotz putin, russland aus der eurovision zu schmeissen? der herr goschert von der ard sicher nicht. also nur sturm im wasserglas.... stimmt er auch in der eurovision so, oder bringt einen antrag ein? eher nicht... da wird er sicher "diplomatisch" sein. typischer schreibtischtiger. wann sondert doetz was dazu ab? der meldet sich ja auch immer, obwohl er zu nichts was zu melden hat
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