EU-Gericht entscheidet gegen DVB-T-Förderung in Berlin und Brandenburg

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Bild: © JuergenL - Fotolia.com
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Berlin – Das Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (EuG I) hat eine Klage des Bundes, der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) und des Lokal-TV-Senders FAB abgewiesen, die sich gegen ein Urteil der EU-Kommission, die DVB-T-Einführung zu fördern, richtete.

Sechs Jahre nach dem Abschluss des Umstiegs auf DVB-T in Berlin und Brandenburg hat das Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (EuG I) am Dienstag die Klage des Bundes, der MABB und des lokalen TV Fernsehsenders FAB gegen eine Untersagungsentscheidung der EU-Kommission abgewiesen. Mit der Entscheidung war untersagt worden, die DVB-T-Einführung in Berlin und Brandenburg zu fördern.
 
„Die MABB hatte den weltweit ersten harten Umstieg von der analogen auf die digitale Verbreitung des Antennenfernsehens in Berlin und Brandenburg als Pilotprojekt seit 2003 mit insgesamt zwei Millionen Euro gefördert“, berichtet die Medienanstalt Berlin-Brandenburg.
 
Die Förderung und eine im Gegenzug vereinbarte Sendeverpflichtung seien Voraussetzung für den Erfolg des Umstiegs gewesen, „um den privaten Rundfunkveranstaltern einen Anreiz zu geben, den terrestrischen Weg für eine Mindestdauer von fünf Jahren in digitaler Form zu erproben, statt ihn aufzugeben“, so die MABB.
 
„Die Fernsehhaushalte mussten sich zum Empfang eine Set-Top-Box kaufen, die damals mindestens 200 Euro kostete, und sollten sich verlässlich auf ein attraktives Gesamtangebot einstellen können“. Die Förderung sei Ende 2005 von der EU-Kommission aus beihilferechtlichen Gründen untersagt und eine Rückzahlung der Fördergelder angeordnet worden.
 
Gegen diese Entscheidung habe die MABB, der Bund und der – inzwischen insolvente – Berliner TV Sender FAB Anfang 2006 Klage erhoben. Nicht beanstandet worden sei die finanzielle Unterstützung der Kommunikationsmassnahmen und die Maßnahmen zur sozialverträglichen Gestaltung. Der Erfolg der Umstellung in Berlin-Brandenburg sei Grundlage für weitere Umstiegsvereinbarungen in anderen Ländern gewesen. 2008 wurde das analoge Antennenfernsehen ganz abgeschaltet.
 
„Weil DVB-T erfolgreicher war als erwartet undsich überregional durchgesetzt hat, haben die Veranstalter weiter terrestrisch gesendet, auch ohne die durch die Entscheidung der Kommission suspendierte Verpflichtung“, berichtet die MABB. Aus dem nun möglichen internationalen Vergleich werde deutlich, „dass Deutschland den Umstieg mit viel geringerem Einsatz öffentlicher Mittel geschafft hat als andere Mitgliedstaaten“.
 
Der Direktor der MABB, Hans Hege, sieht in der heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichts gravierende Defizite im europäischen Rechtschutz. „Die Landesmedienanstalten verfügen als unabhängige Regulierer über eine weitgehende Autonomie, weshalb ihnen auch vom Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Klagebefugnis zugesprochen wurde“,erläutertHege.
 
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg will in den nächsten Wochen in Abstimmung mit den anderen Landesmedienanstalten prüfen, ob sie gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen wird.
 
Ironischerweise habe die Abweisung der Klage dazu geführt, dass die MABB die für die Förderung vorgesehenen Gelder noch einmal ausgeben kann. Sie werde dies soweit möglich „in einer Weise tun, die den ursprünglichen Zielsetzungen der Förderungsverträge unter den heutigen veränderten Bedingungen entspricht“. [ar]

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1 Kommentare im Forum

  1. AW: EU-Gericht entscheidet gegen DVB-T-Förderung in Berlin und Brandenburg Und wer bezahlt die ganze K a c k e ?
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