EU-Kommission schlägt Teilverbot für Geoblocking vor

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Es soll einheitliche Regeln und weniger Barrieren geben: Die EU plant, das europäische Recht an das Zeitalter des Internets anzupassen. Ein Vorschlag zum Teilverbot des Geoblocking wurde am gestrigen Mittwoch vorgelegt.

Internetnutzer sollen von 2017 an europaweit auf von ihnen abonnierte TV- und Musikdienste zugreifen können. Die EU-Kommission legte am Mittwoch Pläne für ein Teilverbot des sogenanntes Geoblockings vor. Die Änderung soll verhindern, dass Internetnutzer von ihnen bezahlte Dienste auf Reisen oder im Urlaub nicht nutzen können.
 
Wer heute zum Beispiel ein Abonnement für Live-Übertragungen der Fußball-Bundesliga hat, wird in der Regel über eine technische Barriere daran gehindert, vom Ausland aus darauf zuzugreifen. Die Anbieter wollen so Klagen wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen verhindern.

Die EU-Kommission ist allerdings der Ansicht, dass rechtlich nichts dagegen spricht, dass registrierte Nutzer von Online-Diensten bei zeitlich befristeten Auslandsreisen auf in ihrem Heimatland angebotene Medien zugreifen. Mit der neuen Verordnung werde man den EU-Bürgern „den rechtmäßigen Zugang zu Inhalten und deren rechtmäßige Nutzung erleichtern“, erklärte der für Digitalwirtschaft zuständige EU-Kommissar, Günther Oettinger.
 
Für das öffentlich-rechtliche Fernsehen in Deutschland soll das Geoblocking-Verbot vorerst nicht gelten. Die Streaming-Dienste von ARD und ZDF werden deswegen weiterhin nur eingeschränkt vom Ausland aus abrufbar sein.
 
Die Nutzung beruhe nicht auf einem Vertrag und auch die Gebühr bezahle der Verbraucher „nur eingeschränkt freiwillig“, erklärte Oettinger. Im kommenden Jahr werde die EU-Kommission das Thema allerdings sensibel prüfen. Mit den Intendanten von ARD und ZDF gebe es bereits enge Kontakte.
 
Neben den Plänen zur grenzüberschreitenden Nutzung von Online-Diensten legte die Brüsseler Behörde Vorschläge für eine europaweite Vereinheitlichung des Verbraucherschutzes bei Online-Käufen vor. Sie sind allerdings umstritten – unter anderem, weil die Standards in machen EU-Staaten abgesenkt werden müssten.
 
Konkret schlägt die EU-Kommission zum Beispiel vor, eine zweijährige Gewährleistungsfrist festzuschreiben. Unter anderem Verbraucher in Schweden, Großbritannien und den Niederlanden würden durch die Vereinheitlichung Rechte verlieren, warnte der Europäische Verbraucherverband (Beuc) in einer Stellungnahme. In Schweden gelte beispielsweise derzeit eine dreijährige Gewährleistungspflicht.
 
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) kritisierte hingegen einen Vorschlag für eine vollständige Umkehr der Beweislast bei Gewährleistungsfällen als „nicht akzeptabel“. Bislang können Hersteller Kunden sechs Monate nach dem Kauf eines Produktes auffordern nachzuweisen, dass ein Defekt bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorlag.
 
Die EU-Kommission erhofft sich von einer Vereinheitlichung der Regeln einen Schub für den grenzüberschreitenden Online-Handel. „Die Unternehmen profitieren von mehr Rechtssicherheit und einer Senkung von Kosten und Hindernissen für eine geschäftliche Expansion“, kommentierte EU-Verbraucherschutzkommissarin Věra Jourová. Das wiederum werde sich in einer größeren Auswahl und wettbewerbsfähigeren Preisen niederschlagen. [dpa/am]

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1 Kommentare im Forum

  1. Ich dachte seit 2013 handelt es sich bei der Zwangsabgabe um einen Beintrag und keine Gebühr mehr. Und alleine die Bemerkung, dass der Verbraucher nur "nur eingeschränkt freiwillig" bezahlt ist ja schon Bankrotterklärung für den ÖR und eine Auffroderung für grundlegende Reformen.
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