EU-Richtlinie: Netflix-Quote und flexiblere TV-Werbezeiten

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Mit einer überarbeiteten Richtlinie für audiovisuelle Medien will die EU-Kommission gerechtere Rahmenbedingungen für die Marktteilnehmer schaffen. Die Reaktionen auf die Vorschläge sind gemischt.

Viele Überraschungen hat die am Dienstag von der EU-Kommission vorgeschlagene Überarbeitung der seit 2010 gültigen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AMVD-Richtlinie) nicht mehr gebracht. Denn einige der wichtigsten Punkte, wie die 20-Prozent-Quote für europäische Produktionen bei Streamingdiensten wie Netflix oder Amazon Instant Video sowie die Möglichkeit der linearen TV-Sender, die Werbung flexibler zu zeigen, waren bereits im Vorfeld bekannt geworden.

Dennoch hofft die Kommission, mit ihren Vorschlägen „gerechtere Rahmenbedingungen für alle Akteure zu schaffen“, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Vor allem die veränderte Medienlandschaft mit dem immer stärkeren Fokus auf das Internet sorgten für die Überlegungen. „Ich wünsche mir, dass Online-Plattformen sowie die audiovisuelle und die kreative Branche zu Motoren der digitalen Wirtschaft werden. Sie sollten nicht durch unnötige Vorschriften ausgebremst werden“, sieht der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident Andrus Ansip einen fairen Rechtsrahmen geschaffen.
 
Neben der Netflix-Quote und den flexibleren Werbezeiten, welche die EU-Kommission mit der Möglichkeit der Zuschauer, auf werbefreie Onlineangebote zu wechseln, begründet und die die freie Aufteilung der Werbung zwischen 7 und 23 Uhr vorsehen, gibt es noch andere Vorschläge: So soll gemeinsam mit allen Videoplattformanbietern ein Verhaltenskodex zum besseren Schutz von Minderjährigen im Internet erarbeitet werden.
 
Auch die Regulierungsstellen sollen gestärkt werden und künftig unabhängig von Regierungen und der Branche arbeiten können. Deshalb soll die Rolle der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA) in der EU-Rechtsvorschrift verankert werden.
 
Diese Vorschläge stießen auf Seiten der Branche nicht nur auf Gegenliebe. So fordert der Digitalverband Bitkom Nachbesserungen, vor allem die feste Quote für europäische Produktionen sei nicht zeitgemäß. Vielmehr sei eine gezielte Förderung „von publikumswirksamen und qualitativ hochwertigen Filmen und Serien in Europa“ notwendig, so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Begrüßt werden dagegen die Pläne für den Jugendschutz.
 
Für den Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) ist die Revision der AVMD-Richtlinie dagegen ein „wichtiger Schritt für die europäische Kreativwirtschaft“. Für Dr. Tobias Schmid, Vorstandsvorsitzender der VPRT, leite die EU-Kommission damit „eine für den Standort Europa entscheidende Liberalisierung und Flexibilisierung der anachronistischen Werbevorschriften ein.“ Allerdings werde in der Richtlinie noch zu stark zwischen linear und nonlinear unterschieden. [buhl]

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6 Kommentare im Forum

  1. Oder man lässt einfach erwachsene Menschen SELBER bestimmen WAS und vor allem was sie NICHT schauen wollen...(Unfassbar der Bevormundungswahn dieser "Behörde"..)
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