EU erlaubt grenzübergreifenden Zugriff auf Online-Abos

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Geoblocking für Urlauber soll 2018 der Vergangenheit angehören. Brüssel will es diesen erlauben, künftig Online-Abos für Filme, Serien und Musik auf Reisen ohne Einschränkungen zu nutzen.

Verbraucher in Europa können auf ihre Online-Abos für Filme oder Videospiele schon bald auch auf Reisen uneingeschränkt zugreifen. Verhandlungsführer des Europaparlaments, der EU-Staaten und der EU-Kommission einigten sich darauf am Dienstagabend, wie die Brüsseler Behörde mitteilte. „Wer zuhause seine Lieblingsserien, Musik und Sportereignisse abonniert hat, wird diese nun auch auf Reisen in Europa anschauen und anhören können“, meinte der zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip. Anbieter von Online-Inhalten wie etwa Netflix oder Spotify sollen sich dabei zum Feststellen des Wohnsitzlandes des Abonnenten etwa auf Zahlungsangaben stützen können.

Bislang wurde ein grenzüberschreitender Zugriff oftmals wegen des urheberrechtlichen Schutzes durch sogenanntes Geoblocking verhindert. So konnten zum Beispiel deutsche Abo-Kunden von Videodiensten ihre zu Hause bezahlten Inhalte im Urlaub in vielen Fällen nicht nutzen.
 
Nach der noch ausstehenden formellen Einigung der Staaten und des Europaparlaments sollen die neuen Bestimmungen ab Anfang 2018 gelten. 

[dpa/kw]

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23 Kommentare im Forum

  1. Tschüss Geoblocking und hallo Geoblocking. Laut Artikel stützt man sich dann nicht mehr auf die IP, sondern anhand der angegebenen Zahlungsdaten. Welche natürlich dann dafür sorgen, dass man erst Recht nichts aus den USA etc. sehen kann. Außer man macht nur noch Fakeadressen und Angaben. Ob das nun der bessere Weg ist, lasse ich mal offen (n)(n)(n)
  2. Das Ganze bezieht sich doch nur auf die EU. Zu US-Angeboten: Dass die Rechnungsadresse (und die Adresse auf die eine cc registriert ist) als verifizierungsmittel verwendet wird ist ja schon lange bei vielen Diensten der Fall
  3. Kann es sein, dass du den Artikel nicht verstanden hast? Es geht mitnichten darum, dass man ausländische Dienste abonnieren kann, sondern lediglich darum, dass beispielsweise ein Deutscher, der in Deutschland einen deutschen Dienst abonniert hat, diesen auch im europäischen Ausland nutzen kann. Das ist alles.
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