EU prüft Aktualität der Satelliten- und Kabelrichtlinien

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Satellit, Bild: © twobee - Fotolia.com
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In einem Konsultationsverfahren prüft die EU nun die Aktualität des Urheberrechts von Kabel- und Satellitenfernsehen. Auch die Frage, ob die Richtlinien auf Onlineangebote ausgeweitet werden sollen, steht im Zentrum.

Befindet sich das geltende EU-Recht in Bezug auf Kabel- und Satellitenbetreiber auf dem aktuellen Stand? Diese Fragestellung steht im Zentrum eines Konsultationsverfahrens, das die Europäische Kommission am 25. August eingeleitet hat. Dabei sollen sowohl urheber- als auch leistungsrechtliche Vorgaben für Betreiber auf den Prüfstein gestellt sowie geklärt werden, ob die 1993 aufgestellten Satelliten- und Kabelrichtlinien noch dem technologischen Stand entsprechen. Zentrales Anliegen ist dabei die Frage, ob die Vorgaben aufgrund des technologischen Wandels auch auf Online-Angebote ausgeweitet werden müssen.

Im Rahmen des Konsultationsverfahrens können Mitgliedstaaten, Rundfunkunternehmen, Autoren, Filmproduzenten und Tonträgerhersteller, ausübende Künstler sowie Verwertungsgesellschaften, Satelliten- und Kabelnetzwerkbetreiber, aber auch Online-Dienstleister und Verbraucher bis zum 16. November ihre Meinung zu der Fragestellung kundtun.
 
Die Prüfung des Urheberrechts beim Kabel- und Satellitenfernsehen gehört zu den Maßnahmen, mit denen die Kommission den digitalen Binnenmarkt umsetzen will. Mit diesem Vorhaben möchte die EU für das digitale Zeitalter rüsten und dafür sorgen, dass Europa in der digitalen Revolution nicht den Anschluss verliert und seine Regelungen dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Aus diesem Grund soll der digitale Binnenmarkt, den die EU bis Ende 2016 schaffen will, europaweit grenzüberschreitendes Recht ermöglichen. [kw]

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