EU will Geoblocking für Streaming aufheben

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die jüngsten Pläne der Europäischen Union dürften Nutzer von Netflix, Amazon und Co. freuen. Denn eine neue Verordnung soll die Nutzung der Streamingdienste auch über Landesgrenzen hinaus erlauben.

Das Internet und die zunehmende Digitalisierung haben auch im Fernseh-Verhalten für eine Veränderung gesorgt, Streamingdienste ermöglichen bekanntlich den Zugriff auf Serien, Filme oder Dokumentationen zu jedem beliebigen Zeitpunkt an jedem Ort. Letzteres allerdings gilt nur innerhalb des Landesgrenzen, denn im Auslandsurlaub verhinderten die Anbieter den Zugriff auf ihre Inhalte. Dieses sogenannte Geoblocking soll nach dem Willen der Europäischen Union (EU) jedoch schon bald der Vergangenheit angehören.

Wie „Der Spiegel“ berichtet, soll bereits am Donnerstag eine sogenannte Portabilitätsverordnung beschlossen werden, nach der kostenpflichtige Streamingdienste innerhalb der EU im Ausland keine Zusatzkosten für die Nutzung erheben dürfen und ähnlich wie im Inland funktionieren müssen.
 
Sollte die Verordnung verabschiedet werden, was laut Beobachtern unabhängig von einer Aussprache am Mittwoch im Europäischen Parlament als wahrscheinlich gilt, wäre dies ein Sieg des für den Digitalen Binnenmarkt zuständigen Vizepräsidenten Andrus Ansip. Bisher sperrten sich Marktteilnehmer wie die großen Hollywood-Studios gegen diese Verordnung, wollen diese doch ihre Inhalte auf jedem nationalen Markt einzeln verkaufen.
 
Auch für Fans der Fußball-Bundesliga hätte die Änderung positive Auswirkungen, denn das Sportangebot von Sky Go wäre davon ebenfalls betroffen. Damit könnten Bundesliga-Livespiele auch im Urlaub verfolgt werden. In Kraft treten soll die Verordnung Anfang 2018, ausgenommen sind weiterhin die Mediatheken der Fernsehanstalten. [buhl]

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24 Kommentare im Forum

  1. VPN gehört bei unserem Fake-News bzw. Umfall- Minister Maas zur Grundausstattung (in Bezug auf Vorratsdatenspeicherung)
  2. Nein, wenn sich zum Schluss nicht noch was geändert hat erzwingt die EU es, d.h. die Anbieter werden verpflichtet den Zugriff - zeiztlich begrenzt - auch im EU-Ausland zu erlauben. Die Verordnung erlaubt aber nicht den Zugriff auf ausländische Dienste zu nehmen sondern nur, den im Inland abonnierten Service zeitweise auch im Ausland zu nutzen. Das macht auch Sinn. So kann man zB dann über SkyGo im Urlaub auch deutschen Fußball sehen.
  3. Das sind doch gute Vorhaben der EU für die Weiterentwicklung. Die Kommission und das Paralement machen ihr Ding so gut sie können. Einzig der EU-Rat ist der störende Stachel im Fleisch. Wenn die EU sich wieder berappeln will/soll, dann muss das mit dem Europarat so wie der jetzt ist überdacht werden, sonst wird die EU weiterhin in Schwierigkeiten bleiben. Aber in diesem Fall ist das ne gute Sache für die Zukunft.
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